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Rechtsprechung
   RG, 01.05.1911 - Rep. VI. 102/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,99
RG, 01.05.1911 - Rep. VI. 102/10 (https://dejure.org/1911,99)
RG, Entscheidung vom 01.05.1911 - Rep. VI. 102/10 (https://dejure.org/1911,99)
RG, Entscheidung vom 01. Mai 1911 - Rep. VI. 102/10 (https://dejure.org/1911,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schädigende Handlung im Sinne des § 828 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …

    Ob vorausgegangene Verbote, Mahnungen und Warnungen für die Feststellung der Einsicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu die Beispiele in RGZ 76, 187 und in JW 1906, 686).
  • BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51

    Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut

    Der Fall unterscheidet sich erheblich von denjenigen, die den Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 76, 187 und SeuffArch 78, 36) zugrunde lagen.
  • OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12

    Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach der unbefugte Benutzer einer gefahrbringenden Verkehrsfläche mit Ersatzansprüchen gegen den dort grundsätzlich Sicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (RGZ 76, 187; RGZ 87, 128), hat der Bundesgerichtshof nicht fortgeführt.
  • BGH, 11.02.1953 - VI ZR 58/52
    Hätte der Kläger allerdings ein klares Verbot übertreten, das die Gefährdung ausschliessen sollte, so würde der Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens und damit seine Mitverantwortung für den Schaden schon durch die Verbotsübertretung begründet sein, es sei denn, dass ihm die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit für die Verbotsübertretung erforderliche Einsicht fehlte (RGZ 76, 187).
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