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| RG, 17.10.1911 - Rep. II. 127/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verschaffung des Eigentums an einem fremden Grundstück.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 17.10.1911 - Rep. II. 127/11
- RG, 27.02.1912 - II 127/11
Papierfundstellen
- RGZ 77, 130
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58
Rechtsmittel
Der Revision ist zuzugeben, daß in Rechtsprechung und Schrifttum gelegentlich zwischen Aufträgen zum Grundstückserwerb für Rechnung des Auftraggebers einerseits und Aufträgen zum Erwerb auf eigene Rechnung andererseits unterschieden und die Meinung vertreten worden ist, nur in den Fällen der ersten Gruppe sei die Form des § 313 BGB entbehrlich (RG HRR 1930 Nr. 202; JW 1937, 1306 Nr. 2; BGB RGRK 10. Aufl. § 313 Anm. 1, S. 585 [die übrigen daselbst angeführten Belegstellen: RGZ 77, 130; WarnRspr 1920 Nr. 189; LZ 1920, 57 sind nicht einschlägig]).Die Kritik von Endemann (JW 1925, 1760) und Gut (JW 1929, 710; 1929, 3462; 1930, 651) ist überholt; beide haben übersehen, daß die Entscheidung RGZ 77, 130, die nach ihrer Meinung im Widerspruch zu RGZ 54, 75 stehen soll, kein Auftragsverhältnis betrifft (…zutreffend Großmann JW 1929, 2855 und - besonders eingehend - Staudinger/Werner, BGB 9. Aufl. § 313 Bem. A I 3 a β).
- BGH, 09.11.1979 - V ZR 38/78
Zur Formbedürttigkeit einer Vertragsänderung
Zu Unrecht meint die Revision unter Hinweis auf RGZ 77, 130, 131/132, die Parteien hätten diese Verschaffungspflicht formlos begründen (und auf die gleiche Weise aufheben) können, weil mit Rücksicht auf die grundsteuerrechtlichen Folgen nicht davon ausgegangen werden könne, die Beklagte habe die Wegeparzelle zunächst selbst erwerben und dann auf die Klägerin übertragen wollen. - BGH, 02.03.1962 - VI ZR 192/61
Rechtsmittel
Dagegen würde es der Form bedürfen, wenn die Verpflichtung dahin ging, ein einem Dritten gehörendes Grundstück für eigene Rechnung zu erwerben und es dann später dem Versprechensempfänger zum Entgelt für geleistete Dienste zu überlassen (vgl. RGZ 77, 130 und die vorgenannten Entscheidungen). - BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
Rechtsmittel
So bedarf z.B. beim Verkauf eines Grundstücks, das der Verkäufer selbst erst von dritter Seite erwerben will, die Verpflichtungserklärung des Verkäufers der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (RGZ 77, 130).
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