Rechtsprechung
| RG, 25.11.1911 - Rep. VI. 66/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bierabnahmevertrag; Gute Sitten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 14
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers
Es genüge daher nicht, daß der Dritte nur die Gelegenheit benutze, Vorteile daraus zu ziehen, daß der andere sowieso entschlossen gewesen sei, seinen etwaigen Vertragspflichten zuwiderzuhandeln (RGZ 78, 14, 18). - BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80
Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks …
Eine sittenwidrige Mitwirkung des Dritten am Vertragsbruch kann in den Zielen seines Vorgehens, insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des betroffenen Vertragsgläubigers liegen, oder in der Anwendung verwerflicher Mittel zur Umstimmung des Vertragsschuldners, oder geprägt sein durch ein Mißverhältnis von Zweck und Mittel, das in der besonderen Situation, in der das Vorgehen des Dritten den Vertragsgläubiger trifft, mit Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (vgl. BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53];… BGH Urteil vom 19. Februar 1979 = aaO; RGZ 62, 137, 139; 78, 14, 18; 83, 237, 240; 88, 361, 366; 103, 419, 421; RG JW 1922, 1390; 1931, 2238). - BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67
Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien - …
Nicht dagegen, wenn er lediglich Gelegenheiten, so wie sie sich ihm darboten, benutzt hat, um sich neue Absatzmöglichkeiten für das von ihm vertriebene Bier zu verschaffen (RGZ 78, 14, 18).Mit solchen Besuchen arbeitet der Beklagte nicht zwangsläufig auf einen Vertragsbruch hin, sondern nimmt zunächst nur sich ihm auf durchaus normale, verkehrsübliche Weise bietende Gelegenheiten wahr, sein Bier abzusetzen (RGZ 78, 14, 18).
- OLG Nürnberg, 27.04.2007 - 5 U 846/06
Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück durch Beteiligung des …
Das Reichsgericht ging in seinem Urteil vom 25. November 1911 (RGZ 78, 14) sogar soweit. - BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
- Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, …
Das Berufungsgericht erklärt, daß es sich mit diesen Rechtsgrundsätzen der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats und des früheren VI. Zivilsenats des Reichsgerichts (vgl. RGZ 78, 14 [17] und 103, 419 [421]) anschließe, wonach nicht jede Verleitung zum Vertragsbruch schon eine Sittenwidrigkeit darstelle, vielmehr besondere verwerfliche Handlungen dargetan werden müßten, die die Verleitung als unsittliche Schadenszufügung erscheinen lassen müßten.In der Entscheidung RGZ 78, 14 [18] wird ausgeführt, daß nach den getroffenen Feststellungen die dortige Beklagte niemanden verleitet habe, den Vertragspflichten zuwiderzuhandeln.
- BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98
Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen …
Die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten bedeuten - für sich genommen - keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Berechtigten im Sinne von § 826 BGB (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318). - OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines …
Wohl hat die Rechtsprechung bisher das bloße wissentliche Ausnutzen des Vertragsbruchs eines anderen noch nicht isoliert als Fall des § 826 BGB angesehen (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318; BGH NJW 1981, 2184, 2185; NJW-RR 1999, 1186), sondern nur dann, wenn zusätzliche Umstände hinzutraten, etwa die Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht durch den vertragsbrechenden Teil (BGHZ 12, 308 ff.), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Täuschung oder Drohung (vgl. BGH WM 1970, 245, 246), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Versprechen einer überhöhten Gegenleistung (BGH NJW-RR 1999, 1186, 1187) oder durch Freistellung von Schadensersatzansprüchen (BGH NJW 1981, 2184, 2186) oder die Planhaftigkeit des Zusammenwirkens des Dritten mit dem vertragsbrechenden Teil (BGH MDR 192, 854; ebenso bereits RGZ 62, 137, 139; 90, 351, 355). - BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Rechtsmittel
Sie kann sich nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen (BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421). - OLG Frankfurt, 08.02.2024 - 1 U 206/21
Verleitung zum Vertragsbruch
Eine sittenwidrige Mitwirkung des Dritten am Vertragsbruch kann in den Zielen seines Vorgehens, insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des betroffenen Vertragsgläubigers liegen, oder in der Anwendung verwerflicher Mittel zur Umstimmung des Vertragsschuldners, oder geprägt sein durch ein Missverhältnis von Zweck und Mittel, das in der besonderen Situation, in der das Vorgehen des Dritten den Vertragsgläubiger trifft, mit Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (vgl. BGHZ 12, 308, 318;… BGH Urteil vom 19. Februar 1979 = aaO; RGZ 62, 137, 139; 78, 14, 18; 83, 237, 240; 88, 361, 366; 103, 419, 421; RG JW 1922, 1390; 1931, 2238).".
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