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Rechtsprechung
   RG, 05.12.1911 - Rep. VII. 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,29
RG, 05.12.1911 - Rep. VII. 83/11 (https://dejure.org/1911,29)
RG, Entscheidung vom 05.12.1911 - Rep. VII. 83/11 (https://dejure.org/1911,29)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1911 - Rep. VII. 83/11 (https://dejure.org/1911,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verjährung; Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 275
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71

    Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für …

    Wird die Schuld aus einer Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners nachträglich von einem anderen mitübernommen, so gilt auch diesem gegenüber die vierjährige Verjährung seit der Entstehung des Anspruchs des Gläubigers (gegen RGZ 78, 275, aber in Übereinstimmung mit RGZ 135, 104, 108 und 143, 154).

    Wie das Reichsgericht in RGZ 78, 275 entschieden habe, laufe, wenn mehrere Gesamtschuldner vorhanden seien, eine Verjährungsfrist von 4 Jahren nur gegen den Gesamtschuldner, für dessen Gewerbebetrieb geleistet worden sei.

    Das Reichsgericht stellt in dem Urteil RGZ 78, 275, dem das Berufungsgericht beitritt, entscheidend auf den Wortlaut des § 196 Abs. 1 Nr. 1 (Gewerbebetrieb des Schuldners, nicht des Empfängers der Leistung) ab.

    Nur über diesen Fall ist hier zu entscheiden, wohingegen in RGZ 78, 275, wie auch das Berufungsgericht bemerkt hat, von Anfang an ein Gesamt Schuldverhältnis begründet worden war.

    Für die hier vertretene Auffassung spricht gerade die in RGZ 78, 275 angeführte Vorschrift des § 425 Abs. 2 BGB.

  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Deshalb ist auch zur Beurteilung der für die Dauer der Verjährungsfrist maßgeblichen Frage, ob die vertragliche Gegenleistung gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB für den Gewerbebetrieb des Schuldners erbracht wurde, auf die Verhältnisse des jeweiligen Schuldners abzustellen (RGZ 78, 275, 280;… Staudinger/Noack, BGB, 13. Bearb., § 425 Rdn. 55;… Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 425 Rdn. 8;… Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 425 Rdn. 15; a.A. OLG Bremen, NJW 1972, 910).
  • OLG Jena, 29.03.2000 - 2 U 1102/99
    Dies ist die zentrale Aussage einer Reichsgerichtsentscheidung vom 5.12.1912 (RGZ 78, 275).

    Darin ist jedoch keine eigentliche Abkehr von der Ausgangsentscheidung des Reichsgerichts (RGZ 78, 275), zu sehen.

  • OLG Stuttgart, 10.10.2002 - 7 U 101/02

    Bauvertrag: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bindung des …

    Es muss sich um den Gewerbebetrieb des Schuldners handeln (RGZ 78, 275 ff).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2002 - 7 U 101/02

    Wann ist VOB/B wirksam einbezogen?

    Es muss sich um den Gewerbebetrieb des Schuldners handeln (RGZ 78, 275 ff).
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