Rechtsprechung
| RG, 02.03.1912 - Rep. I. 147/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Substitut und Erfüllungsgehilfe; Unterkommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 310
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage
War sie hier zu nicht befugt, haftet sie der Klägerin für einen dadurch entstandenen Schaden (ein solcher kann z.B. darin bestehen, daß bei den Unterkommissionären Provisionen angefallen sind), über den jetzt nicht zu entscheiden ist" Ihrer Pflicht, alles, was sich rechnerisch als Einnahmen darstellt, der Klägerin mitzuteilen, würde sie durch ein dem Kommissionsvertrag zuwiderlaufendes Verhalten nicht enthoben" Durfte sie die Kommission weiterübertragen, ergab sich-ihre Pflicht zur vollständigen Aufführung der Einnahmen daraus, daß sie für Rechnung der Klägerin tätig wurde, selbst wenn ihre Tätigkeit nur die Auswahl und gegebenenfalls Überwachung der Unterkommissionäre zum Ziel hatte (vgl« RGZ 78, 310, 312 ff; 109, 299, 302; BGH IM § 664 Nr" 1 [berichtigtes Blatt ])" Die in diesem Pall sich erhebende Frage, ob die Provisionen der Unterkommissionäre als Aufwendungen zu lasten der Klägerin gehen oder von der Beklagten zu bestreiten sind, bedarf im gegenwärtigen Stand des Rechtsstreits eben falls keiner Entscheidung". - BGH, 14.11.1951 - II ZR 55/51 Auf Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben, findet § 664 BGB entsprechende Anwendung (RGZ 78, 310 ff (313), RGRK zum BGB 9. Aufl § 664 Anm. 1;… Palandt BGB 9. Aufl § 664 Anm. 4, Planck Greiff BGB 4. Aufl § 664 Anm. 3 S. 1205 oben; A.M.: RGZ 161, 68;… Staudinger-Nipperdey BGB 10. Aufl § 675 Anm. 59;… Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Aufl § 44, IV S. 187, § 164 I, S. 649) Hiernach ist die Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags nicht entscheidend.
Die abweichende Auffassung hinsichtlich der Übertragung der Verpflichtung des Kommissionärs auf einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Substituten und Gehilfen in RGZ 78, 310 ff, bes 313, ist durch RGZ 161, 68 ff überholt und wird in der Rechtslehre auch überwiegend abgelehnt (…Enneccerus-Lehmann aaO, § 161; Staudinger 10, § 664 Anm. 16, 22; Planck (4) § 664 Anm. 1 d; Oppermann DR 1939, 2045 Anm).
Zudem behandelt RGZ 78, 310 vorwiegend die Pflicht des Beauftragten zur Überwachung seines Substituten oder Gehilfen.
- BGH, 18.05.1951 - I ZR 82/50
Rechtsmittel
Es liegt daher im Rahmen redlicher und verkehrsüblicher Vertragserfüllung der Bank, dass sie im Falle der Nichtausführbarkeit des Auftrages die Interessen des Auftraggebers mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt wahrnahm, d.h. insbesondere nach dem Verbleiben des Betrages forschte und für die Rücküberweisung an sich selbst und den Auftraggeber sorgte (Schoele, Recht der Überweisung, Seite 196 f; vgl. auch RGZ 78, 310 hinsichtlich der Überwachungspflicht).Die Frage, ob Bankinstitute, die bei Ausführung von Überweisungen und ähnlichen Bankgeschäften eingeschaltet werden, als Unterbeauftragte im Sinne des § 664 BGB tätig werden oder Erfüllungsgehilfen der ursprünglich beauftragten Bank sind sowie welche rechtlichen Folgen sich aus der einen oder anderen Auffassung ergeben, ist umstritten (RGZ 78, 310; 105, 48 [51]; vgl. auch 161, 68 [73];… Schoele a.a.O. Seite 196).
- BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60
Empfangsspediteur als Zwischenspediteur
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