Rechtsprechung
| RG, 03.02.1912 - I 632/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 78, 363
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94
Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit …
Ob ein Wegfall der Geschäftsgrundlage zu einer Minderung der Lizenzgebühr (vgl. RGZ 78, 363 (368);… Benkard/Ullmann, § 15 Rdnr. 124; Henn, S. 132 f.) geführt oder ausnahmsweise der EKV die Befugnis verschafft hätte, den Lizenzvertrag für die Zukunft mit der Folge zu kündigen, daß die vereinbarten Zahlungen zeitanteilig entfallen wären (…vgl. Benkard/Ullmann, § 15 Rdnr. 123;… Stumpf, B Rdnr. 89; ferner BGHZ 89, 226 (239)), wird das BerGer. aufgrund zu ergänzenden Parteivortrags zu prüfen haben. - BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80
Hartmetallkopfbohrer
Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53). - BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56
Rechtsmittel
Da der Lizenzvertrag als ein in der Regel gewagtes Geschäft anzusehen ist, trifft den Lizenzgeber oder Verkäufer eine Haftung für den zukünftigen Bestand des Patentes im Zweifel nicht (vgl. RGZ 78, 363 [367]; 86, 45 [53, 55]).
- BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und …
Die hiernach von Anfang an eintretende gesetzliche Einschränkung des Patentschutzes (RGZ 78, 363, 366) entfallt, wie aus § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 PatG hervorgeht, dann, wenn der Vorbénutzer den Betrieb, an welchen das Vorbenutzungsrecht gebunden ist, endgültig einstellt (…vgl. hierzu Reimer, Kommentar zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 7 PatG Anm. 17), oder wenn der Betrieb unter Ausschluß des mit ihm verbundenen Vorbenutzungsrechts vererbt oder veräußert wird., Ebenso wie reine Billigkeitserwägungen das Vorbenutzungsrecht im Einzelfall nicht entstehen lassen, können derartige Erwägungen das entstandene Vorbenutzungsrecht auch nicht zerstören. - BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59 Aus dieser Wagnisnatur hat die Rechtsprechung die Schlußfolgerung gezogen, daß in der Regel den Patentverkäufer oder Lizenzgeber keine Haftung für den zukünftigen Bestand des Schutzrechts treffe (vgl. RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53) und daß bei nachträglicher Vernichtung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit, sondern allenfalls eine Auflösung des Kauf- oder Lizenzvertrages für die Zukunft in Betracht kommt (vgl. BGH in GRUR 1957, 596 - Verwandlungstisch).
- BGH, 16.11.1956 - I ZR 5/55
Rechtsmittel
In Schrifttum und Rechtsprechung besteht Übereinstimmung darüber, daß der Lizenznehmer bei Vereinbarung einer Mindestlizenz das Wagnis wirtschaftlicher Verwertung trägt (vgl. u.a. RGZ 75, 400; 78, 363; RG GRUR 1938, 563; 1943, 33).
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