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| RG, 04.06.1912 - Rep. II. 75/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Börsentermingeschäfte an ausländischen Börsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 79, 381
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69
Termingeschäfte an Auslandsbörsen
Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).Der Gesetzgeber habe sich jedenfalls klar und unzweideutig dahin ausgesprochen, daß nur derjenige Börsenterminhandel vor dem Spiel- und Differenzeinwand geschützt sein solle, der alle Garantien biete, wie sie § 50 BörsG umschreibe (RGZ 79, 381, 386).
- BGH, 21.06.1965 - II ZR 51/63
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an das …
Daher bedarf es keiner Erörterung, ob nicht auch bei bestehender Fähigkeit zum Abschluß solcher Geschäfte dem Klaganspruch der Differenzeinwand (§ 764 BGB) entgegengestanden hätte, weil es sich nicht um sog. offizielle Börsentermingeschäfte gehandelt hat, sondern Auslands-Termingeschäfte vorlagen, auf die § 58 Börsengesetz trotz § 61 Börsengesetz auch nicht entsprechend anzuwenden ist (RGZ 76, 371, 373; 79, 381, 385), und keine Lieferung des Silbers beabsichtigt war.
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