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| RG, 09.11.1912 - Rep. V. 203/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Steuerrückvergütung; Zinsen; Rechtsweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 80, 371
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Wie aus späteren Entscheidungen zu entnehmen ist, gibt das Reichsgericht dem Zivilrichter aber ein Wahlrecht, ob er nach § 148 ZPO aussetzen will oder selbst über das Bestehen der Gegenforderung - nicht nur über die Aufrechnungsbefugnis als solche - entscheiden will (RGZ 80, 371 [372]; 155, 243 [245 f]; 157, 109 [120]; Warn 1932 Nr. 70 a.E. S. 145). - BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86
Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht …
Zwar heißt das nicht, daß die Aufrechnungserklärung "schwebend unwirksam" ist, wie das BVerwG im Urteil in DÖV 1972, 573 offenbar meint, wohl aber, daß erst ein etwaiger rechtskräftiger Mißerfolg des Klägers im Anfechtungsverfahren die Rechtsfolge des § 389 BGB, d. h. das Erlöschen der Hauptforderung, zur Geltung kommen läßt (Appel, BayVBl 1983, 201, 202; wohl auch Martens, StuW 1974, 155, 160; vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 9. Dezember 1912 V 203/12, RGZ 80, 371, 375, in dem es heißt: "Vollends ungeeignet, die in § 389 BGB bezeichnete Wirkung ... hervorzubringen, ist die Aufrechnung mit einem lediglich auf der vorläufigen Vollstreckbarkeit einer behördlichen Verfügung beruhenden, einer bloßen "formalen Zahlungsverbindlichkeit" entsprechenden Anspruch"). - BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86
Hauptzollamt - Aufrechnung gegen Hauptforderung - Rechtswegfremde Gegenforderung …
Zwar heißt das nicht, daß die Aufrechnungserklärung "schwebend unwirksam" ist, wie das BVerwG im Urteil in DÖV 1972, 573 offenbar meint, wohl aber, daß erst ein etwaiger rechtskräftiger Mißerfolg des Klägers im Anfechtungsverfahren die Rechtsfolge des § 389 BGB , d.h. das Erlöschen der Hauptforderung, zur Geltung kommen läßt (Appel, BayVBl 1983, 201, 202; wohl auch Martens, StuW 1974, 155, 160; vgl. Urteil des Reichsgerichts -RG- vom 9. Dezember 1912 V 203/12, RGZ 80, 371, 375, in dem es heißt: "Vollends ungeeignet, die in § 389 BGB bezeichnete Wirkung ... hervorzubringen, ist die Aufrechnung mit einem lediglich auf der vorläufigen Vollstreckbarkeit wird im Ergebnis auch vom BVerwG geteilt. - EGMR, 07.07.2020 - 45315/18
GROS v. SLOVENIA
U-I-267/10 of 15 November 2012; U-I-203/12 of 13 January 2014; U-I-323/12 of 6 March 2014; U-I-237/12 of 7 April 2014; U-I-203/13 of 23 December 2014; U-I-218/13 of 29 December 2014; U-I-147/13 of 2 January 2015; U-I-18/13 of 6 January 2015; U-I-239/13 of 17 March 2015; U-I-194/14 of 14 October 2015; U-I-117/14 of 15 October 2015; U-I-181/14 of 16 October; U-I-207/14 of 19 October 2015; U-I-118/14 of 9 February 2016; U-I-136/15 of 2 March 2016; U-I-25/15 of 7 March 2016; U-I-79/15 of 7 March 2016; and U-I-203/15 of 23 March 2016) in which the latter emphasised that when assessing compliance with timelines, it considered an objective time-limit first, since regulations were published in official journals with the aim of informing thereof all parties concerned before their entry into force.
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