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Rechtsprechung
   RG, 19.11.1912 - Rep. III. 504/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,50
RG, 19.11.1912 - Rep. III. 504/11 (https://dejure.org/1912,50)
RG, Entscheidung vom 19.11.1912 - Rep. III. 504/11 (https://dejure.org/1912,50)
RG, Entscheidung vom 19. November 1912 - Rep. III. 504/11 (https://dejure.org/1912,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verjährung des Ersatzanspruchs aus § 633 Abs. 3 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 61/86

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Vorschuß für Mängelbeseitigung

    Der im Streitfall in Rede stehende Anspruch auf Kostenvorschuß fällt unter § 633 Abs. 3 BGB (BGHZ 68, 372, 378; 47, 272, 273; s.a. BGHZ 54, 244 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68] ) und unterliegt der Verjährung gemäß § 638 Abs. 1 BGB (BGHZ 19, 319, 320; grundlegend RGZ 80, 439).

    Insoweit besteht aber auch für den Anspruch auf Kostenvorschuß ein Interesse an endgültiger Bereinigung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Werkvertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen wie bei den übrigen den §§ 633-635 BGB unterfallenden Ansprüchen (RGZ 80, 439, 441).

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54

    Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk

    Wenn sich diese Bestimmung ihrem Wortlaute nach auch nur auf Ansprüche des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels des Werkes sowie auf die wegen des Mangels dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz bezieht, so ist doch anerkannt, daß sie für den Bereich aller Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer gilt und daher auch den Anspruch des Besteller nach § 633 Abs. 3 BGB ergreift, wie ihn die Klägerin hier geltend macht (RGZ 80, 439).
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