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Rechtsprechung
   RG, 18.12.1912 - Rep. V. 330/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,134
RG, 18.12.1912 - Rep. V. 330/12 (https://dejure.org/1912,134)
RG, Entscheidung vom 18.12.1912 - Rep. V. 330/12 (https://dejure.org/1912,134)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1912 - Rep. V. 330/12 (https://dejure.org/1912,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Pactum de emendo über Grundstücke; Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 81, 134
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Zur Begründung verwies der Verfassungsgerichtshof auf ein am selben Tag von ihm erlassenes Erkenntnis (U 330/12-12), das einen gleichartigen Sachverhalt betraf.
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Die Zulässigkeit von Verträgen, durch die sich nur der eine Teil rechtlich bindet, steht außer Zweifel (RGZ 81, 134, 137; OLG Hamburg MDR 1959, 210), und es ist kein Grund ersichtlich, weshalb für Vorverträge etwas anderes gelten sollte.
  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69

    Abschluss eines privatschriftlichen Kaufanwärtervertrags und Nichtigkeit …

    Bei seiner Auffassung, der Kaufanwärtervertrag sei nach §§ 313, 125 BGB nichtig, geht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 134, 135; 95, 5, 7; 101, 332, 335) aus, daß Verträge rechtlich möglich sind, durch die nur der eine Teil zum Erwerb, der andere aber nicht zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet wird, und daß auf solche Verträge die Formvorschrift des § 313 BGB nach ihrem klaren Wortlaut keine Anwendung findet.
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