Rechtsprechung
| RG, 14.01.1913 - Rep. III. 268/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung aus Mängeln der Mietsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 200
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Das ist auch dann der Fall, wenn der Mangel und die daraus folgende Gefahr der Mieterin bei Vertragschluss noch nicht bekannt waren (RGZ 81, 200, 202). - LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17
Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung
Eine derart konkrete Gefahr lag auch in einer Reihe anderer Fälle, in denen die Rechtsprechung Gefahrenquellen innerhalb oder außerhalb der Mietsache als Mangel gewertet hat, unzweifelhaft vor (vgl. etwa RGZ 81, 200 ff. - Verletzung durch Herabfallen einer ungenügend befestigten Jalousiekastenklappe; BGH, Urteil vom 27. März 1972, VIII ZR 177/70, NJW 1972, 944 f. = LM Nr. 20 zu § 537 BGB - Kurzschluss und Brand wegen vorschriftswidrig verlegter Leitung, OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 1962, 4 U 15/62, NJW 1964, 2020 f. - Schiffsschaukelunfall wegen Bruchs eines schadhaften Bolzens).In der bereits erwähnten BGH-Entscheidung NJW 1971, 424 klingt das Motiv an, das letztlich hinter den diesbezüglichen Abgrenzungsbemühungen steht: Eine Mietsache mit Beziehung zu einer Gefahrenquelle gilt nicht erst dann als mangelhaft, wenn der Mieter wirklich Schaden erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (so schon BGH, Urteil vom 21. Juli 2010, XII ZR 189/08, RGZ 81, 200 (202); RG JW 1921, 334; ferner etwa BGH, Urteil vom 27. März 1972.
- BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65
unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>, …
Darin aber liegt bereits eine Aufhebung, jedenfalls aber eine Minderung des dem Mieter zustehenden ungestörten und gefahrlosen Gebrauchs, wobei es ohne Bedeutung ist, daß hier die Mieterin, Frau Kl., eine Gefahr deshalb nicht befürchtete, weil ihr der Mangel nicht bekannt war (RGZ 81, 200, 202).
- LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17
Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?
Eine derart konkrete Gefahr lag auch in einer Reihe anderer Fälle, in denen die Rechtsprechung Gefahrenquellen innerhalb oder außerhalb der Mietsache als Mangel gewertet hat, unzweifelhaft vor (vgl. etwa RGZ 81, 200 ff. - Verletzung durch Herabfallen einer ungenügend befestigten Jalousiekastenklappe; BGH, Urteil vom 27. März 1972, Vill ZR 177/70. NJW 1972, 944 f. = LM Nr. 20 zu § 537 BGB - Kurzschluss und Brand wegen vorschriftswidrig verlegier Leitung, OLG Köln, Urteil vorn 13. Juli 1962, 4 U 15/62, NJW 1964, 2020 f. - Schiffsschaukelunfall wegen Bruchs eines schadhaften Bolzens), in der bereits erwähnten BGH-Entscheidung NJW 1971, 424 klingt das Motiv an, das letztlich hinter den diesbezüglichen Abgrenzungsbemühungen steht; Eine Mietsache mit Beziehung zu einer Gefahrenquelle gilt nicht erst dann als mangelhaft, wenn der Mieter wirklich Schaden erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (so schon BGH, Urteil vom 21. Juli 2010, XII ZR 189/08, RGZ 81, 200 (202); RG JW 1921, 334; ferner etwa BGH, Urteil vom 27. März 1972, VIII ZR 177/70, NJW 1972, 944 (945)). - OLG Hamm, 25.03.1987 - 30 REMiet 1/86
Verseuchung des Untergrunds einer Mietwohnung durch giftige Chemikalien als …
Eine derart konkrete Gefahr - deren Darlegung das Landgericht vorliegend verneint - lag auch in einer Reihe anderer Fälle, in denen die Rechtsprechung Gefahrenquellen innerhalb oder außerhalb der Mietsache als Mängel gewertet hat, unzweifelhaft vor (vgl. etwa RGZ 81, 200 ff - Verletzung durch Herabfallen einer ungenügend befestigten Jalousienkastenklappe; BGH NJW 1972, 944 f = LM Nr. 20 zu § 537 BGB - Kurzschluß und Brand wegen vorschriftswidrig verlegter Leitung; OLG Köln NJW 1964, 2020 f - Schiffsschaukelunfall wegen Bruchs eines schadhaften Bolzens).In der bereits erwähnten BGH-Entscheidung NJW 1971, 424 klingt das Motiv an, das letztlich hinter den diesbezüglichen Abgrenzungsbemühungen steht: Eine Mietsache mit Beziehung zu einer Gefahrenquelle gilt nicht erst dann als mangelhaft, wenn der Mieter wirklich Schaden erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (so schon RGZ 81, 200 (202); RG JW 1921, 334; ferner etwa BGH NJW 1972, 944 (945);… Emmerich-Sonnenschein, aaO., § 537 Rdn. 6;… Soergel-Kummer, aaO., § 537 Rdn. 13;… Roquette, Das Mietrecht des BGB , § Rdn. 10).
- BGH, 30.05.1956 - V ZR 215/55
Rechtsmittel
Es ist auch nur entscheidend das Dasein des Mangels bei Vertragsabschluß, nicht sein Hervortreten und die dadurch bewirkte Schädigung (RGZ 81, 200 [202];… Staudinger a.a.O. RGRK a.a.O.).Bei dem Vorhandensein konstruktionsbedingter Mängel (Fall RGZ 81, 200 [202]) wird ein solcher Ausschluß kaum anzunehmen sein.
- KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11
Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im …
Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (…vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58;… Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen). - OLG Celle, 15.07.2014 - 2 U 83/14
Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme
Dabei schließt sich der Senat der Rechtsprechung des OLG Hamm an, wonach eine Mietsache nicht erst dann als mangelhaft gilt, wenn der Mieter einen Schaden wirklich erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann (OLG Hamm, Beschl. v. 25. März 1987, 30 REMiet 1/86, NJW-RR 1987, 968; s. auch bereits RG, Urt. v. 14. Januar 1913, RGZ 81, 200 ff.). - BGH, 11.11.1969 - VI ZR 88/68
Voraussetzungen für ein Anspruch auf Ersatz des durch den Tod des Ehemannes …
Zum Umfang der Schadenersatzpflicht des Verpächters, wenn der Pachtgegenstand bei Vertragsschluß Mängel aufweist und die Garantiehaftung des Verpächters gegeben ist (im Anschluß an RGZ 77, 99; 81, 200).Der Senat sieht keine Veranlassung, von der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zu dieser Anspruchsgrundlage und zu dem Umfang der Schadenersatzpflicht des Vermieters (Verpächters) abzugehen (RGZ 77, 99; 81, 200; 90, 65; SeuffA 80 Nr. 164 = JR 1926, 1118).
- BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 4/61 Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Haftung des Vermieters nach § 538 BGB sich auch auf Körperschäden erstreckt, die der Mieter infolge der fehlerhaften Beschaffenheit der Mietsache erleidet (vgl. RGZ 77, 99; 81, 200, 203; 169, 84, 92).
- BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66
Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot …
- KG, 05.03.1998 - 8 U 7326/96
Wahrung der Schriftform bei mehreren Schriftstücken; Einhaltung der …
- OLG Düsseldorf, 04.04.1974 - 8 U 15/74
- BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1961 - VI ZR 186/60
Rechtsmittel
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