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| RG, 01.02.1913 - Rep. VI. 286/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schutzgesetz (Genossenschaftsgesetz); Mitwirkendes Verschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 269
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74
Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme …
- BGH, 29.01.1968 - II ZR 207/65
Begegnung auf einer Flussstrecke mit Grube - Befolgung der Weisung des …
Die irrtümliche Annahme des Berufungsgerichts gefährdet aber nicht den Bestand seines Urteils, da die Entscheidung über das Unterlassen der Schadensminderung (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB) dem Betragsverfahren überlassen werden kann, wenn die unterlassene Schadensminderung nicht zum völligen Wegfall der Schadensersatzpflicht des Beklagten führt (RGZ 81, 269, 272 f, vgl. BGHZ 1, 34, 36) [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50]. - BGH, 06.12.1951 - III ZR 114/51
Rechtsmittel
Selbst die in Schrifttum und Rechtsprechung früher überwiegend vertretene Meinung, dass in dem Urteil über den Grund des Anspruchs auch die Frage des mitwirkenden Verschuldens grundsätzlich abschliessend mitzuentscheiden sei, macht für den Fall eine Ausnahme, dass es sich nur um die Entscheidung über die Frage handelt, um welche Summe der Verletzte den bereits entstandenen Schaden zu mindern schuldhaft unterlassen hat, und hält es für zulässig, diese Frage dem Verfahren über den Betrag des Schadens vorzubehalten (…Sydow-Busch-Krantz, ZPO (22. Aufl.) § 304 Anm. 3; RGZ 81, 269 ff [272, 273]; RG HRR 1935, 1692).
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