Rechtsprechung
| RG, 01.04.1913 - Rep. III. 416/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vom Vormundschaftsgericht nicht genehmigter Pachtvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 124
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.1962 - VIII ZR 161/61 Er gilt ferner, v/ie das Reichsgericht wiederholt ausgeführt hat (RGZ 82, 124,125; 114, 35,39; 154, 41,45; vgl. auch RAG 11, 331,335; RAG DNotZ 1939, 659 Nr. 3) bei einem langfristigen Pacht- oder Mietvertrag auch in zeitlicher Hinsicht.
Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, den Vertrag im einzelnen Palle derart in Zeitabschnitte zerlegt zu denken, daß diese sich als Teile des ganzen Vertrages im Sinno des § 139 BGB darsteilen (vgl. Staudinger, BGB 11.Auf1. § 139 Anm.8; RGZ 82, 124,125) Biese Auffassung ermöglicht es, den Vertrag in einen wirksamen und in einen unwirksamen Teil zu zerlegen und ihn für den Zeitraum bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres des ältesten Kindes aufrecht zu erhalten, wenn anzunehmen ist, daß der wirksame Teil auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen worden wäre.
- BGH, 30.06.1958 - II ZR 117/57
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Lebensversicherungsverträge
Bei Lebensversicherungsverträgen auf den Erlebens- und Todesfall scheidet auch die sonst in den Fällen der §§ 1822 Nr. 5 und 1902 BGB offenstehende Möglichkeit aus, den ohne Genehmigung abgeschlossenen Vertrag gemäß § 139 BGB wenigstens bis zu dem erlaubten Stichtag als wirksam anzusehen (vgl. RGZ 82, 124, 114, 35). - BVerwG, 15.01.1964 - VI C 96.60
Grundsatz der Unverzichtbarkeit beamtenrechtlicher Dienstbezüge - Rechtsanspruch …
Diese Gesamtgeltungsdauer ließe sich im Sinne des auch im Bereich des öffentlichen Rechts anwendbaren § 139 BGB in eine vorausgehende "zulässige" und in eine nachfolgende "unzulässige" Zeitstrecke eingeteilt denken (RGZ 82, 124; 114, 35; BAG 6, 291 [295];… Enneccerus-Kipp-Wolf-Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., Bd. I 2, S. 1218 Fußnote 41;… Staudinger, BGB, 11. Aufl., § 139 RdNr. 8;… Erman, BGB, 3. Aufl., § 139 Anm. 7;… Soergel-Siebert, BGB, 9. Aufl., § 139 RdNr. 14).
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