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Rechtsprechung
   RG, 15.04.1913 - Rep. II. 649/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,188
RG, 15.04.1913 - Rep. II. 649/12 (https://dejure.org/1913,188)
RG, Entscheidung vom 15.04.1913 - Rep. II. 649/12 (https://dejure.org/1913,188)
RG, Entscheidung vom 15. April 1913 - Rep. II. 649/12 (https://dejure.org/1913,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Offene Handelsgesellschaft; Eintritt eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 160
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Eine derartige Abrede bedarf auch dann nicht der Form des § 313 BGB, wenn zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück gehört (RGZ 65, 227, 240; 68, 410; 82, 160, 161; zur Anteilsübertragung vgl. BGHZ 86, 367, 370 f.).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 214/84

    GmbH & Co. KG - Aufnahme eines Kommanditisten - Bareinlage - Handelsbilanz der KG …

    Es findet weder eine Änderung der Firma noch eine Vermögensübertragung statt (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 15. April 1913 II 649/12, RGZ 82, 160;… A. Hueck, Das Recht der offenen Handelsgesellschaft, 4. Aufl., 1971, S. 392; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil, S. 65; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 45 II Nrn. 3 und 4;… Kübler, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., 1985 § 6 IV 4; Clemm/Gutike, Die Wirtschaftsprüfung - WPg - 1976, 425).
  • BFH, 28.07.1970 - II 105/64

    Verschmelzung von Genossenschaften - Personenrechtlicher Vorgang - Übergang von …

    Hier wie dort folgt die sachenrechtliche Zuordnung der sich im Personenrecht (Gesellschaftsrecht bzw. Genossenschaftsrecht) vollziehenden Änderung, ohne daß es einer gesonderten Verpflichtung zur Übereignung bedürfte (vgl. RGZ 82, 160).
  • BayObLG, 19.07.1983 - BReg. 2 Z 50/83

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines von zwei BGB-Gesellschaftern

    Es geht im vorliegenden Fall nicht um die Rechtsgrundlage eines (gesetzlichen oder vertraglich begründeten) Übernahmerechts der Beteiligten zu 2) oder um die Frage, wie (und in welcher Form; vgl. RGZ 82, 160/161; auch BGH NJW 1983, 1110) das Übernahmerecht auszuüben ist.
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 203/54

    Rechtsmittel

    Es ist allgemein anerkannt, daß weder das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit Grundvermögen noch der Eintritt eines Gesellschafters in eine solche Gesellschaft (vgl. dazu RGZ 82, 160) der Form des § 313 BGB bedarf.
  • BGH, 04.11.1958 - VIII ZR 59/58

    Rechtsmittel

    Die Formvorschrift des § 313 BGB ist im öffentlichen Interesse erlassen und von Amts wegen zu beachten (RGZ 61, 264, 267; 82, 160; RG JW 1933, 1387).
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