Rechtsprechung
| RG, 22.05.1913 - Rep. VI. 575/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m. b. H. ; Einbringung eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 299
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68
Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.06.1961 - VII ZR 47/60 Die Einhaltung der Form des § 313 BGB hat das Reichsgericht in diesem Falle in ständiger Rechtsprechung für entbehrlich gehalten, und zwar gleichviel, ob das Grundstück in das Gesamthandseigentum aller Gesellschafter unter Einschluß des den Erwerb auf seinen eigenen Namen tätigenden fallen (RGZ 68, 260, 262; 82, 299, 302; JW 1935, 3529), ob es unter den Gesellschaftern real geteilt werden (Urteil des Reichsgerichts V 47/23 vom 9. Februar 1924, zitiert in RGRK BGB § 313 Anm. 11) oder ob das Eigentum den Gesellschaftern je zu einem ideellen Bruchteil zufallen sollte (…Urteil des Reichsgerichts V 253/25 vom 27. Februar 1926, zitiert in RGRK a.a.O.).
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