Rechtsprechung
| RG, 18.06.1913 - Rep. I. 434/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Dienstverschaffungsvertrag; Unechtes Gesamtschuldverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 427
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76
Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast
Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, an der festzuhalten ist (vgl. RGZ 82, 427, 429; BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68 -, VersR 1970, 934, 935; BGH, Urteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 -, NJW 1971, 1129 = VersR 1971, 569). - BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69
Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …
Das gilt nicht nur für Dienstverschaffungs verträge (BGHZ 20, 102, 104; RGZ 82, 427, 429; 98, 327, 328; 170, 216, 217), sondern ebenso für die im modernen Arbeitsleben häufig vorkommenden Leiharbeits verträge (vgl. Nikisch, Arbeitsrecht 3.Aufl. Bd. I § 24 V). - BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
Das Berufungsgericht hat vielmehr angenommen, der zweitbeklagte Fahrer sei in vollem Umfang Arbeiter der Erstbeklagten geblieben; diese habe lediglich der Klägerin dessen Dienst für jene einmalige Fahrt verschafft (Dienstverschaffungsvertrag: RGZ 82, 427, 429; 170, 216, 217; BGHZ 21, 104 [BGH 22.06.1956 - I ZR 198/54] ).Nach Ansicht des Berufungsgerichts lag daher hier nur ein Leihvertrag (über die Fahrzeuge) verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor und nicht ein Vertrag auf Beförderung des Baggers, also auch kein Auftrage Das entspricht dem wiederholt in der Rechtsprechung vertretenen Standpunkt, wonach die (entgeltliche) Überlassung eines Fahrzeugs oder Schiffes zum Transport nicht einen Fracht- oder Beförderungsvertrag enthält, sondern lediglich einen Miet- und Dienstverschaffungsvertrag (RGZ 56, 360, 361; 82, 427, 429; 98, 327, 328; RG HRR 1926, 11).
- BFH, 19.09.1996 - V R 129/93
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
Abstrakt nicht klärbar ist, ob der Vercharterer nur einen Beförderungserfolg, eine mietähnliche Schiffsüberlassung mit Beförderung oder nur eine Schiffsmiete schuldet (vgl. dazu Urteil des Reichsgerichts vom 18. Juni 1913 I 434/12, RGZ 82, 427, 429; BGH-Urteil vom 28. Mai 1962 II ZR 23/61, Versicherungsrecht - VersR - 1962, 713, zum Binnenschiffahrtsrecht; Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - München vom 1. April 1987 7 U 4249/86, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1988, 223, zur Einordnung eines Chartervertrages für ein Kreuzfahrtschiff;… Schaps/Abraham, Seerecht, 4. Aufl., Seehandelsrecht, 1. Teil, Vor § 556 HGB Rdnr. 17). - BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66
Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers
Daß der Baggerführer W. überhaupt bei der Klägerin tätig wurde, hatte seinen Grund ausschließlich in dieser Abhängigkeit von der Beklagten, die der Klägerin gegenüber verpflichtet war, W. zur Befolgung von deren Anweisungen anzuhalten (RGZ 82, 427, 429). - BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
- OLG Karlsruhe, 06.05.1988 - 14 U 269/85
Zurverfügungstellung eines Pferdewagens auf Grund eines Vertrages; …
Die Auffassung des LG, die beschriebene Vertragsgestaltung sei eine Miete mit zusätzlicher Dienstverschaffung, entspricht einer festen Rechtspr. bereits des RG (vgl. RG in JW 20, 284; RGZ 56, 360, 361; RGZ 82, 427, 429). - BGH, 19.12.1977 - II ZR 148/76
Haftung bei Schubverband
Übrigens hat das Reichsgericht bereits früher zur Verschleppung nautisch unselbständiger, unbemannter Schiffskörper, die in die Obhut des Schleppbootes genommen waren, Stellung genommen (RG in JW 1927 2411 Nr. 2; RGZ 82, 427; RGZ 67, 10; VersR 56, 367; Vers.R. 57, 286). - BSG, 31.10.1972 - 2 RU 101/69
Gefahrenklassen - Zuordnung - Grad der Unfallgefahr - Vermietung von Lkw - Lkw …
entladen, Daß der Kläger keinen einem Güternahverkehrsunternehmen entsprechenden Bürobetrieb unterhält, ist unerheblich, da dieser für die Unfallgefährdung und damit für die Zuteilung zu einer GefahrklasSe keine ausschlaggebende Bedeutung hat, Rechtlich bedeutsam ist vielmehr, daß Unfälle, die der Kläger oder ein von diesem beschäftigter Fahrer mit dem vermieteten Lastkraftwagen bei Fahrten auf Weisung des Mieters dieses Fahrzeuges erleidet, dem Betrieb des Klägers zuzurechnen sind° Zwar unterliegt der Fahrer aufgrund des Dienstverschaffungsvertrages dem Direktionsrecht des Mieters des Lastkraftwagens und Inhabers der Güternahverkehrserlaubnis; das gemäß 5 559 Abs° 4 Nr, 4 BVD geschützte Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen des Klägers besteht aber weiter (RGZ 82, 427, 4293 98, 5279 528), Ein Unfall des Fahrers im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ist dem Betrieb des Klägers als dem Stammunternehmen zuzurechnen, mag auch die zum Unfall führende Tätigkeit gleichzeitig dem Unternehmen des Inhabers der Güternahverkehrserlaubnis gedient haben (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 7° Aufl", 80 476 t ff)o Nichts anderes gilt im Ergebnis für den Fall, daß der Kläger selbst Fahrer des Lastkraftwagens ist° Die weisungsgebundene Tätigkeit aufgrund des Dienstverschaffungsvertrages im Unternehmen des Mieters seines Lastkraftwagens berührt seinen Versicherungsschutz als Unternehmer im Stammunternehmen gemäß 5 545 EVO nicht,. - BVerwG, 28.12.1957 - II B 114.57
Rechtsmittel
Die hiergegen vom Kläger am 23. April 1957 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, weil der Kläger die Abweichung des Zustellungsvermerks von der Zustellungsurkunde nicht bemerken konnte und deshalb sich für den Zeitpunkt der Absendung seiner Beschwerde nach dem Zustellvermerk richten durfte, der sich auf dem ihm übergebenen Briefumschlag befand (vgl. auch RGZ 4, 433; 82, 427; Baumbach-Lauterbach ZPO, 23. Aufl. Erl. - BGH, 22.11.1955 - I ZR 51/54
Rechtsmittel
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