Rechtsprechung
| RG, 24.09.1913 - Rep. III. 178/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 109
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 02.02.1972 - V ZR 148/69
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung von Eltern gegenüber …
Auch die Revision geht davon aus, daß das Vorliegen eines der in den §§ 2325 - 2331 BGB geregelten Tatbestände für sich allein das betreffende Rechtsgeschäft nicht als gegen die guten Sitten verstoßend erscheinen lasse, sondern weitere Umstände hinzukommen müßten, um dem Geschäft einen verwerflichen Charakter zu geben (unter Bezugnahme auf RG Urteil vom 2. Februar 1925, IV 531/24, Nachschlagewerk BGB § 2325 Nr. 18;… BGB RGRK 11. Aufl. § 2325 Anm. 6;… Palandt/Keidel, BGB 27. Aufl. § 2325 Anm. 1 vor Buchst. a, ebenso jetzt 31. Aufl.; vgl. auch RGZ 83, 109, 112).Abgesehen davon, daß ohnehin widerrechtliche und unsittliche Beeinflussung des Willens eines Vertragspartners für sich allein ein Rechtsgeschäft zu keinem nach § 138 BGB nichtigen macht (RGZ 83, 109, 112), könnte im vorliegenden Fall das Verhalten des Beklagten und seiner Eltern auch auf den Wunsch zurückzuführen sein, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.
- BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71
Architektenbindung bei Grundstückskauf
Nicht schon jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils macht das Rechtsgeschäft sittenwidrig (Senatsurteile BGHZ 22, 162, 165 [BGH 15.11.1956 - VII ZR 249/56]; 34, 64, 67 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59]; 39, 142, 148 [BGH 28.02.1963 - VII ZR 167/61]; vgl. auch RGZ 83, 109, 114; 142, 70, 81; 144, 242, 244; 146, 190, 194; 153, 294, 302). - BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Rechtsmittel
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter, nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstoßt (RGZ 83, 109, 112 m.w.Nachw.; 97, 253, 254; 103, 35, 38).
- BGH, 07.12.1972 - VII ZR 27/72
Verplfichtung des Erwerbers zur Übertragung der Planung und Ausführung eines …
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines …
Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245). - BGH, 31.03.1954 - II ZR 150/53
Verstoß gegen die guten Sitten und Ausnutzung einer Notlage durch die …
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstößt (RGZ 83, 109 [112] m.w.Nachw. 97, 253 [254], 103, 35 [38]) - Die Übermäßigkeit des Betrages der versprochenen Leistung macht grundsätzlich für sich allein das Geschäft zwar nicht zu einem unsittlichen.
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