Rechtsprechung
| RG, 25.04.1914 - Rep. V. 115/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pfandrecht an einem Erbanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 395
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung
Konkurriert ein Vertragspfandrecht an dem Miterbenanteil eines Schuldners mit einem später entstandenen Pfändungspfandrecht, so steht, wenn ein Nachlaßgrundstück zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zwangsversteigert wird, der auf den Schuldner entfallende Erlösanteil vorrangig dem Vertragspfandgläubiger zu (Abweichung von RGZ 84, 395, 397).Auch das Reichsgericht hat in RGZ 84, 395, 397 ausgesprochen, aus dem Wort "gebührt" folge, "daß der Pfandgläubiger nicht kraft Gesetzes ein Pfandrecht an diesen Gegenständen erwerbe, sondern er nur einen Anspruch auf Bestellung eines Pfandrechts daran erlange".
- BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70
Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …
Das Berufungsgericht weist mit Recht darauf hin, daß die im Vorprozeß von der Beklagten vertretene Rechtsansicht, ein Vertragepfandrecht an einem Miterbenanteil erstrecke sich bei der Aufhebung der Gemeinschaft nicht im Wege der dinglichen Surrogation auf die Gegenstände, die an die Stelle des Miterbenanteils treten, dem Wortlaut des § 1258 Abs. 3 BGB, der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der im Schrifttum damals und später allgemein verbreiteten Auffassung entsprach (RGZ 84, 395 [397] Staudinger/Spreng, BGB, 11. Aufl., § 1258 Rdn. 3;… Palandt/Degenhart, BGB, 30. Aufl., § 1258 Anm. 1 b und 4;… Erman/Ronke, BGB, 3. Aufl., § 1258 Anm. 2). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1258 BGB, der über § 1273 Abs. 2 BGB auf die Verpfändung eines Erbteils entsprechend angewendet wird (RGZ 83, 27, 30; 84, 395, 396/397) und nach dessen Abs. 1 der Pfandgläubiger anstelle des Verpfänders die Verwaltungsbefugnisse in der Gemeinschaft ausübt. - BGH, 26.10.1966 - VIII ZR 283/64
Pfandrecht an Erbteilen - Auszahlung eines hinterlegten Erlöses aus der …
Das Pfandrecht erstreckt sich nur auf diesen Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlaßgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nachlaßgegenstand (so schon RGZ 84, 395, 396 und ständig).
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