Rechtsprechung
| RG, 17.06.1914 - V. 21/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Arrestvollziehung in ein Grundstück.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 163
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei …
Die Parteien können auch nicht durch ein "Geständnis" von Rechtsverhältnissen oder durch übereinstimmende Kundgabe von Rechtsansichten eine eigene rechtliche Beurteilung durch das Gericht ausschließen (RGZ 85, 163, 167; BGH NJW 1958, 1968;… Elzer in in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO Stand: 01.03.2016 § 308 Rn. 19). - OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung …
Rn. 7 Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch auf Grund einer vom Anspruchsberechtigten erwirkten einstweiligen Verfügung (§ 899 Abs. 2 BGB) deren Vollzug darstellt (…vgl. Staudinger/Gursky (2013) BGB § 899, Rn. 65), so dass neben den Voraussetzungen des Grundbuchrechts auch die für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bestehenden Erfordernisse gegeben sein müssen (vgl. RG, Urteil vom 17. Juni 1914 - V 21/14, RGZ 85, 163, 166; BayObLG, RPfleger 1981, 190; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 216). - KG, 01.02.2011 - 1 W 3/11
Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung gegen den nicht mit …
Neben den hierfür geltenden Erfordernissen der ZPO müssen dabei auch die Voraussetzungen des Grundbuchrechts gegeben sein (RGZ 85, 163, BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf, Rpfleger 1978, 216). - BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56
Rechtsmittel
Die Parteien können daher nicht durch ein Geständnis von Rechtsverhältnissen oder durch übereinstimmende Kundgabe von Rechtsansichten eine eigene rechtliche Beurteilung durch das Gericht ausschließen (RGZ 35, 409; 80, 363, 364; 85, 163, 167; 161, 243, 247; RG WarnRspr 1938, 54;… Rosenberg, Zivilprozeßrecht 7. Aufl. § 113 I 1 a und e; Wieczorek, ZPO § 288 Anm. A II b 1). - BGH, 26.05.1959 - VIII ZR 74/58 Zwar ist es richtig, daß das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung nur den ihm unterbreiteten Tatsachenstoff zugrunde zu legen hat, und selbst dann nicht an Rechtsausführungen der Parteien gebunden ist, wenn diese in ihrer Rechtsansicht übereinstimmen (RGZ 35, 409, 411; 80, 363, 364; 85, 163, 167; 161, 243, 247;… BGH Urt. v. 29. September 1958 - II ZR 342/56 - NJW 1958, 1968).
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