Rechtsprechung
| RG, 26.10.1914 - Rep. VI. 201/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zur Anwendung des § 254 BGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 372
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.06.1959 - II ZR 3/58
Rechtsmittel
Hat jedoch der Schiffsführer des beschädigten klägerischen Schiffes den Unfall ursächlich mitverschuldet, so mindert sich die Schadensersatzpflicht der beteiligten beklagten Schiffsführer gemäß § 234 BGB um den Grad des ursächlichen Verschuldens des Schiffsführers des klägerischen Schiffes, für das der klagende Schiffseigner gemäß § 3 BSchG (entsprechend § 485 HGB) einzustehen hat (RGZ 55, 316, 321; 85, 372; 111, 37, 38; Vortisch/Zschucke BSchG § 3 Anm. 6 c). - BGH, 23.01.1958 - II ZR 296/56
Rechtsmittel
Die gegen den Beklagten gerichtete Klage trifft diesen sowohl in seiner Eigenschaft als Führer der "H." als auch in seiner Eigenschaft als Schiffseigner; ob ein Mitverschulden, an der Entstehung des Schadens der Klägerin nach § 254 BGB in Verbindung mit § 3 BSchG (ohne Entlastungsmöglichkeit nach § 831 BGB , RGZ 55, 316 [321]; 85, 372) oder nach § 736 HGB zu beurteilen ist, kann dahingestellt bleiben (…vgl. dazu Vortisch/Zschucke BSchG 2. Aufl. § 92 Anm. 10 a;… Schaps, Seerecht 2. Aufl. HGB § 736 Anm. 7 ff); denn in beiden Fällen wäre Voraussetzung dafür, daß sie ihren eigenen Schaden teilweise selbst zu tragen hätte, das Verschulden eines Besatzungsmitgliedes der "R.". - BGH, 23.05.1957 - II ZR 336/55
Rechtsmittel
Ein Verschulden der Schiffsbesatzung müssen sich die Klägerinnen, die ihre Ansprüche von der Schiffseignerin herleiten, ohne Entlastungsmöglichkeit entgegenhalten lassen (vgl. § 3 BSchG; RGZ 85, 372).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.