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| RG, 19.02.1915 - Rep. III. 406/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterbrechung der Verjährung durch Klagerhebung
Papierfundstellen
- RGZ 86, 245
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59
Begriff des Gewerbebetriebes
Die Entscheidung der Frage, ob eine Klagerhebung oder eine ihr nach § 209 Abs. 2 Ziff. 1 gleichgestellte Ersatzhandlung wirksam vorgenommen worden ist, überläßt das materielle Recht dem Prozeßrecht (vgl. RGZ 64, 211, 217; 86, 245, 246).Wenn also nach den Bestimmungen des Prozeßrechts der Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls gültig angebracht worden ist, tritt auch jene bürgerlich-rechtliche Wirkung der Unterbrechung der Verjährung ein, und zwar ohne Unterschied, ob die Prozeßhandlung von vornherein wirksam war, oder ob sie erst nachträglich mit rückwirkender Kraft wirksam geworden ist (RGZ 86, 245, 246).
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57 (RGZ 86, 245).
- BGH, 09.05.1951 - II ZR 108/50
Rechtsmittel
Diese Genehmigung hat rückwirkende Kraft (RGZ 64, 211 [217]; RGZ 86, 245 [246];… Rosenberg Lehrbuch des Deutschen Zivil-Prozessrechts 5. Aufl § 51 III 3; Baumbach-Lauterbach zu § 89 ZPO Anm. III). - BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60
Rechtsmittel
Wollte man in der unrichtigen Bezeichnung des Firmeninhabers eine Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten erblicken, so hat die Klägerin der Prozeßführung jedenfalls zugestimmt (§ 85 ZPO), zumindest ist in ihrer späteren Berichtigungserklärung eine Genehmigung der Prozeßführung zu erblicken, die nach § 89 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurückwirkt (vgl. RGZ 64, 211, 217; 86, 245; BGH Urteil vom 9. Mai 1951 - II ZR 108/50 - MDR 1951, 732;… Stein/Jonas/Schönke 18. Aufl. § 89 ZPO Anm. V 1).
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