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| RG, 26.03.1915 - Rep. III. 505/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausschluss der Abtretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 86, 350
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.1978 - VIII ZR 232/75
"Genehmigung" einer verbotswidrigen Abtretung
Es trifft auch zu, daß der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (vgl. BGHZ 13, 179, 184; BGH Urteil vom 19. Dezember 1953 - II ZR 61/53 = LM BGB § 406 Nr. 2; LG Nürnberg-Fürth MDR 1968, 759) bis zur Wirksamkeit der gegen § 399 BGB getroffenen Verfügung zum Vermögen K.s gehörte, wie das Berufungsgericht annimmt, weil ein vertragliches Abtretungsverbot allgemein gegen jedermann wirkt (BGHZ 40, 156, 160; 56, 173, 176 und 228, 230; Senatsurteil vom 20. November 1967 - VIII ZR 137/65 = WM 1968, 195; RGZ 136, 395, 399; 86, 350, 351;… Weber in BGB-RGRK, § 399 Rdn. 13;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl. § 399 Rdn. 6). - BGH, 14.10.1963 - VII ZR 33/62
Vertragliches Abtretungsverbot
Vielmehr ist angenommen worden, dass die Abtretung auch insoweit unwirksam ist, als es sich um die Stellung des Zessionars, des Zedenten, der Gläubiger des Zedenten, das Verhältnis zwischen mehreren Zessionaren handelt (vgl. RGZ 75, 142; 86, 350; 136, 395; BGH LM Nr. 8 zu § 399 BGB; BGHZ 27, 306; 30, 176).
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