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Rechtsprechung
   RG, 12.01.1916 - Rep. V. 262/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,168
RG, 12.01.1916 - Rep. V. 262/15 (https://dejure.org/1916,168)
RG, Entscheidung vom 12.01.1916 - Rep. V. 262/15 (https://dejure.org/1916,168)
RG, Entscheidung vom 12. Januar 1916 - Rep. V. 262/15 (https://dejure.org/1916,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.05.1883 - IV 111/83

    Erforderlichkeit der Auflassung der Miterben für den Übergang des Eigentums eines …

    Auszug aus RG, 12.01.1916 - V 262/15
    Danach bildete den Gegenstand des "Miteigentums" der Miterben nur die Erbschaft als solche, nicht die einzelnen dazu gehörigen Gegenstände, und stand dem einzelnen Miterben während der Dauer der Gemeinschaft ein seinem Erbteil entsprechender Anteil nur am Ganzen der Erbschaft, nicht dagegen an den einzelnen Nachlaßstücken zu (vgl. Obertribunal Präj. 2682 Entsch. Bd. 35 S. 352 flg., RGZ. Bd. 9 S. 272, Bd. 16 S. 253. Bd. 79 S. 394/395).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung - …

    In Rechtsprechung und Literatur wird im Übrigen allgemein die Ansicht vertreten, dass grundsätzlich ein Bruchteil eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks nicht belastet werden kann (vgl. RGZ 88, 21/26; BGH RPfleger 1968, 114; OLG Zweibrücken RPfleger 1990, 15; BayObLG MittBayNot 1996, 108;… Demharter § 7 Rn. 19;… Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 8. Aufl. § 7 Rn. 62;… Bauer/von Oefele/Maaß GBO § 7 Rn. 14;… KEHE-Eickmann Grundbuchrecht 5. Aufl. § 7 Rn. 11).
  • BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Klageerhebung

    Der Beteiligte verfügt über keinen Anteil an dem der Wohnungsversorgung dienenden Grundstück, auch mit Zustimmung der übrigen Beteiligten kann er über einen solchen "Anteil" nicht verfügen (RGZ 88, 21, 27).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten (§ 888 BGB) verweisen (vgl. RG WarnRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m.w.N.; RGZ 88, 21, 28).
  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung; …

    Das geltende Recht schließt damit grundsätzlich im Interesse der Klarheit des Grundbuchverkehrs und Sicherung einer von vermeidbaren Schwierigkeiten befreiten Zwangsvollstreckung (Motive Band 3, Seiten 638 ff. zu § 1063 des ersten Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch ) sowohl die ideelle (Vorrats-)Teilung des Grundstücks durch den Alleineigentümer als auch die quotenmäßig beschränkte Belastung eines in Alleineigentum stehenden Grundstücks aus (RGZ 68, 79/80; 88, 21/26; BGHZ 49, 250/253 = NJW 1968, 499 = Rpfleger 1968, 114; …
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 237/74

    Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod …

    Der Annahme eines Geschäftsführungswillens des Klägers braucht auch nicht entgegenzustehen, daß der Kläger auch ein eigenes Interesse verfolgt hat (RGZ 88, 21, 29), nämlich das, aufgrund des Nießbrauchsvermächtnisses, das er noch nicht ausgeschlagen hatte, das Haus oder jedenfalls eine Wohnung selbst zu beziehen.
  • FG Nürnberg, 03.03.1999 - III 30/98

    Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

    Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung können die nach § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamen Verfügungen einzelner Miterben über ihre Anteile an einem Nachlaßgrundstück weder durch dessen Zuweisung an die einzelnen Miterben bei der Erbauseinandersetzung noch durch Genehmigung der übrigen Miterben gemäß § 185 Abs. 2 BGB geheilt, werden (…vgl. Palandt, BGB, 58. Auflage, § 2033 BGB Rz. 19 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; RGZ 88, 21).
  • OLG Celle, 04.10.1985 - 11 U 239/84

    Unwirksamkeit einer Maklerklausel bei Aufhebung eines Kaufvertrages

    Die Klägerin kann die Beklagten nicht auf einen eigenen Löschungsanspruch gegenüber den Buchberechtigten ( § 888 BGB ) verweisen (vgl. RG War'nRspr 1908 Nr. 200; RGZ 149, 195, 197 ff m. w. N.; RGZ 88, 21, 28).
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