Rechtsprechung
| RG, 26.05.1916 - Rep. VII. 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erneuerung der Eigentumsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 267
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61
Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil
Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage regelmäßig dann, wenn der Kläger für seinen Leistungsanspruch schon einen vollstreckbaren Titel besitzt (vgl. u.a. RGZ 16, 427, 435; RGZ 39, 1, 5; RGZ 88, 267, 268; RGZ 110, 117, 118; OGHZ 1, 213, 214; BGH-LM ZPO § 325 Nr. 7; BGH MDR 1958, 215, 216 [BGH 03.12.1957 - I ZR 157/56];… Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. Anm. IV 2 b vor § 253 m.w. Nachweisen). - BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86
Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für …
Das Reichsgericht hat allerdings das Rechtsschutzinteresse für eine neue Klage aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis verneint, wenn die Voraussetzungen für eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO gegeben sind (RGZ 88, 267 ff; RG JW 1925, 764;… ebenso Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 731 Rdnr. 6). - BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
Rechtsmittel
Diese aus der auch mit Wirkung für den Kläger rechtskräftigen Entscheidung des Anspruchs auf Herausgabe der Grundstücke sich ergebende Möglichkeit der Umschreibung des in dem Restitutionsverfahren gegen den Beklagten ergangenen Versäumnisurteils schließt das Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende, denselben Anspruch betreffende Klage aus (RGZ 88, 267 [269]; WarnRspr 1925 Nr. 74;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl § 325 ZPO I 1 Fußnote 4;… nach Rosenberg Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl § 85 II 2 b S. 387 ist die von dem Sieger des Vorprozesses oder seinem Rechtsnachfolger erneut erhobene Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, sondern schon wegen der Rechtskraft des auf die erste Klage ergangenen Urteils unzulässig).Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).
- BGH, 20.03.1964 - V ZR 34/62
- BGH, 21.03.1974 - IX ZR 131/73
Rechtsmittel
Das ist der Fall, wenn erhebliche Zweifel vorhanden sind, ob ein schon vorhandener Titel für die Durchsetzung des Anspruchs verwendbar ist, so daß deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (RGZ 88, 267, 269; 124, 146, 151; BGH MDR 1958, 215; BGH NJW 1961, 1116). - VG Lüneburg, 10.09.2008 - 1 A 226/05
Abänderungsentscheidung; Beamtenversorgung; Familiengericht; Rentenanwartschaft; …
"Das Reichsgericht hat allerdings das Rechtsschutzinteresse für eine neue Klage aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis verneint, wenn die Voraussetzungen für eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO gegeben sind (RGZ 88, 267ff; RG JW 1925, 764;… ebenso Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 731 Rdnr. 6).
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