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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1916 - Rep. V. 59/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,106
RG, 07.06.1916 - Rep. V. 59/16 (https://dejure.org/1916,106)
RG, Entscheidung vom 07.06.1916 - Rep. V. 59/16 (https://dejure.org/1916,106)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1916 - Rep. V. 59/16 (https://dejure.org/1916,106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Entstehung einer Eigentümergrundschuld nach dem Zuschlage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 300
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55

    Rechtsmittel

    Mit der Erteilung des Zuschlags sind zwar, da sie nicht in das geringste Gebot aufgenommen wurden, sowohl die Grundschuld der D. B.- und B.bank als auch die Löschungsvormerkung (…Jaeckel-Güthe, Zwangsversteigerungsgesetz 7. Aufl §§ 130, 131 Bem. 11; BayObLG OLG 22, 413) erloschen, jedoch nur mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Grundstücks als Surrogat der Versteigerungserlös getreten ist und an diesem die erloschenen Rechte und die früheren Rechtsbeziehungen fortdauerten (RGZ 75, 313 [316]; 88, 300 [303/304]; 101, 117 [120]; 123, 338 [339]; 127, 350 [354/355]; Lind-Möhr Nr. 2 zu § 3 a LASG;… Jaeckel-Güthe a.a.O. § 92 Bem.

    1;… BGB RGRK a.a.O. § 1181 Anm. 1 b), soweit dies nicht deshalb ausgeschlossen war, daß nicht mehr ein Grundstück den Gegenstand dieser Rechte und Rechtsbeziehungen bildete (RGZ 88, 300 [304]).

    Das Berufungsgericht hat es daher zutreffend dahingestellt sein lassen, ob im Falle des Verzichts der davon betroffene Teil des Versteigerungserlöses den nachfolgenden Grundpfandrechtsgläubigern zugefallen (RGZ 55, 260 [264]; 60, 251 [253]; in seinen späteren Entscheidungen RGZ 78, 60 [70]; 88, 300 [306] und JW 1931, 2733 hat das Reichsgericht diese Frage offen gelassen;… BGB RGRK a.a.O. § 1168 Anm. 1 b und § 1192 Anm. 1) oder auf den Grundstückseigentümer übergegangen wäre (…Palandt a.a.O. § 1168 BGB Anm. 4 c und § 1191 BGB Anm. 3 d;… Jaeckel-Güthe a.a.O. § 92 Bem. 8; vgl. auch Lind-Möhr Nr. 2 zu § 3 a LASG hinsichtlich des Verzichts auf Umstellungsgrundschulden).

  • KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21

    Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf

    Für das an Stelle der erloschenen Hypothek getretene Recht der Gläubigerin finden also weiterhin grundsätzlich die §§ 1113 ff BGB Anwendung (vgl. RGZ 88, 300, 304;… Winkler/Schlögel, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 5, Rdn. 245).
  • BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55

    Kaufpreis und Hypothek bei Rückerstattung

    Die möglichste Aufrechterhaltung der bisherigen Rechte und rechtlichen Beziehungen hinsichtlich ihres materiell-rechtlichen Inhaltes seien daher geboten (RGZ 88, 300 [304]; Jaeckel-Güthe, ZVG § 92 Anm. 1; Wilhelmi-Vogel, ZVG § 92 Anm. 1) Diese Rechtsanwendung muß auch im vorliegenden Falle Platz greifen.
  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch im Schrifttum weitgehend Widerspruch gefunden (Reinhardt-Müller § 92 III 2; Jaeckel-Güthe § 92 Anm. 8; Planck BGB § 1168 Anm. 3 c;… Staudinger 9. Aufl. § 1168 Anm. 8; Palandt § 1168 Anm. 4 c;… Steiner-Riedel ZVG 4. Aufl. § 91 Anm. 1 b), den das Reichsgericht später selbst als beachtenswert bezeichnet (RGZ 88, 300 [306]), nachdem es die früher verneinte entsprechende Anwendung in RGZ 78, 60 (70) offengelassen hatte.

    Es hat eine entsprechende Anwendung der hierzu geeigneten Vorschriften in der Entscheidung RGZ 88, 300 über die Hypotheken und Grundschulden auf das Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös als geboten bezeichnet und damals für § 1163 Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht.

  • KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines …

    Für das an Stelle der erloschenen Hypothek getretene Recht der Gläubigerin finden also weiterhin grundsätzlich die §§ 1113 ff BGB Anwendung (vgl. RGZ 88, 300, 304;… Winkler/Schlögel, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 5, Rdn. 245).
  • KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21

    Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

    Für das an Stelle der erloschenen Hypothek getretene Recht der Gläubigerin finden also weiterhin grundsätzlich die §§ 1113 ff BGB Anwendung (vgl. RGZ 88, 300, 304;… Winkler/Schlögel, Erbbaurecht, 7. Aufl., § 5, Rdn. 245).
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