Rechtsprechung
| RG, 17.01.1883 - Rep. I. 489/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil vor Zustellung; Zurückziehen eines Einspruch unter Vorbehalt der Neueinlegung als Einspruchsrücknahme; Rücknahme des Einspruchs als Verzicht
Papierfundstellen
- RGZ 9, 420
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 22/12
Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme
Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO," - Anmerkung des Senats: § 515 Abs. 3 ZPO in der damaligen Fassung entspricht dem heute geltenden § 516 Abs. 3 ZPO - "als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285). - LSG Bayern, 20.11.2014 - L 15 VS 22/12
Absoluter Rechtsmittelverlust durch Rücknahme
Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO," - Anmerkung des Senats: § 515 Abs. 3 ZPO in der damaligen Fassung entspricht dem heute geltenden § 516 Abs. 3 ZPO - "als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285). - BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62
Verlust des Rechtsmittels schlechthin durch die Zurücknahme der Berufung - …
Die gleiche Auslegungsfrage stellte sich schon in der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei der Anwendung des dem § 156 Abs. 2 SGG entsprechenden § 515 Abs. 3 ZPO, als dieser vor seiner Änderung durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl I 455) so lautete wie jetzt § 156 Abs. 2 SGG, als er also das Wort "eingelegte" noch nicht enthielt (vgl. Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 14. Aufl., 1929, 2. Bd. Anm. III zu § 515 und die dort in der Fußnote angeführten Zitate, ferner RGZ 9, 420; 96, 186; 147, 313; 158, 53 und 161, 350 sowie RAG 16, 314; 18, 285). - RG, 28.10.1905 - V 184/05
Nichtigkeitsklage; Z.P.O. § 587
Dadurch sind sie nach §§ 346.515 Abs. 3 Z.P.O. des Einspruchs verlustig gegangen, selbst wenn der von ihnen erhobene Einspruch vor Zustellung des Versäumnisurteils eingelegt sein sollte (Entsch. des R.G.'s in Zivils. Bd. 9 S. 420).
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