Rechtsprechung
| RG, 29.03.1917 - Rep. VI. 138/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnis der Tatbestandsmerkmale des § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 106
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …
So kann sich aus der Art und Weise des sittenwidrigen Handelns die Schlussfolgerung ergeben, dass mit Schädigungsvorsatz gehandelt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1975 - VIII ZR 230/73, WM 1975, 559, 560; Urteil vom 20. März 1995 - II ZR 205/94, BGHZ 129, 136, 177; Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 46 sowie schon RGZ 90, 106, 109). - BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85
Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …
Die Frage, ob die Beklagten bei der Erstellung des Zwischenabschlusses und der Erteilung des Testats leichtfertig gehandelt und einen Dritten vorsätzlich geschädigt haben, kann nur dann sachgerecht beantwortet werden, wenn vorher geklärt wird, ob und in welchen Punkten der Zwischenabschluß objektive Fehler enthält (vgl. RGZ 90, 106, 109). - OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 1695/11
Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines …
Diese setzt das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass sein Vorgehen geeignet ist, einem anderen Schaden zuzufügen; auch muss er diese Möglichkeit in seinem Willen aufgenommen haben (RGZ 90, 106, 108).
- BGH, 12.07.1966 - VI ZR 1/65
Verwendung einer Schätzurkunde für ein Grundstück gegenüber einem Dritten zur …
- BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 230/73
Einbau einer Heizungsanlage - Abtretung einer Kaufpreisforderung für Heizkessel …
Denn aus der Art und Weise, in der sich das sittenwidrige Verhalten kundgibt, wird nicht selten auch zu folgern sein, ob der Beklagte vorsätzlich gehandelt hat oder nicht (RGZ 90, 106, 109;… Knopp bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 826 Rdn. 49 und 46 m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des BGH). - BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
Rechtsmittel
In der Entscheidung RGZ 90, 106, 109 wird es als in der Regel nicht unbedenklich bezeichnet, die Frage unerörtert zu lassen, ob die Handlungsweise des auf Grund des § 826 BGB in Anspruch genommenen Beklagten gegen die guten Sitten verstoße, und lediglich zu untersuchen, ob die Schadenszufügung eine vorsätzliche gewesen sei oder nicht. - OLG Brandenburg, 29.11.2019 - 7 U 129/18
Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung wegen einer Körperverletzung bei …
Die Art und Weise des Verhaltens kann Rückschlüsse darauf zulassen, ob eine vorsätzliche Handlung gegeben ist (BGH, Urteil vom 12.07.1966 - VI ZR 1/65, VersR 1966, 1034, juris Rn 35; RGZ 90, 106 (109)). - OLG München, 12.11.2009 - 23 U 2516/09
Haftung des Abschlussprüfers: Schadenersatzansprüche einer alleinfinanzierenden …
a) Die Frage, ob die Beklagte bei der Jahresabschlussprüfung und der Erteilung des Testats leichtfertig bzw. gewissenlos gehandelt hat, kann grundsätzlich erst dann sachgerecht beantwortet werden, wenn vorher geklärt wird, ob und in welchen Punkten die Jahresabschlussprüfung objektive Fehler enthält (vgl. RGZ 90, 106, 109). - BGH, 31.03.1954 - VI ZR 138/52
Rechtsmittel
Ob Alfred W. mit dem Brief vom 26. September 1950 die Absicht verfolgt hat, den Kläger oder die Firma Anton D. wirtschaftlich zu vernichten, was die Beklagten bestritten haben, kommt es nicht an, denn es ist nicht erforderlich, daß der Handelnde die Absicht hat und sich bewußt ist, er verstoße mit seiner Handlung gegen die guten Sitten, es genügt vielmehr, daß er die Tatumstände gekannt hat, die sein Handeln sittlich verwerflich machen (…BGB RGRK a.a.O.), sogar eine besonders grob fahrlässige Handlungsweise kann sich als Verstoß gegen die guten Sitten darstellen (RGZ 90, 106).
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