Rechtsprechung
| RG, 02.05.1917 - Rep. V. 13/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Auftrag auf Erlassung eines Anerkenntnisurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stattgabe eines Auftrags auf Erlassung eines Anerkenntnisurteils nach Abgabe eines inzwischen betrittenen Anerkenntnisses
Papierfundstellen
- RGZ 90, 186
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 17.08.2017 - 5 A 2.17
Abschluss; Abwägung; Anerkenntnis; Ausgangsrechtsstreit; Ausgangsverfahren; …
Der Anerkennende unterwirft sich insoweit der eingeklagten Entschädigungsforderung als zu Recht bestehendem Anspruch (RG, Urteil vom 2. Mai 1917 - V. 13/17 - RGZ 90, 186 ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51 - BGHZ 10, 333 ). - BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91
Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses
Das Anerkenntnis behält seine Wirkung regelmäßig für den ganzen Prozeß unabhängig davon, ob ein Kläger einen Antrag auf Erlaß eines Anerkenntnisurteils gestellt hat, ein Versäumnisurteil ergangen ist oder streitig verhandelt worden ist (RGZ 90, 186, 190;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. S. 843 f;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 307 Rdn. 29 m.w.N.;… Baumbach/Hartmann, ZPO 51. Aufl. § 307 Rdn. 15). - BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51
Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des …
Der Anerkennende unterwirft sich dem Klaganspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch (RGZ 90, 186 [190]).
- OLG Brandenburg, 27.11.2023 - 13 UF 24/23
Verpflichtung eines Kindsvaters zur Zahlung von aufgelaufenem bereits fällig …
Darauf, dass das Amtsgericht keinen dem Teilanerkenntnis entsprechenden Teilanerkenntnisbeschluss gefasst hat, kommt es nicht an (vgl. BGH NJW 2002, 436 (438); 1993, 1717 (1718); RGZ 90, 186 (190); OLG Hamm BeckRS 2012, 2858;… BeckOK ZPO/Elzer, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 307 Rn. 26). - BGH, 01.10.1957 - VI ZR 213/56 Die erwähnte Entscheidung BGHZ 10, 333 [335] bringt - ebenso wie RGZ 90, 186 [190] - zum Ausdruck, der Anerkennende unterwerfe sich dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch (so auch Arndt in DRiZ 1954, 163).
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 59/60
Rechtsmittel
Die Beklagte hat sich durch ihr Anerkenntnis diesem Klaganspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch unterworfen (RGZ 90, 186, 190; BGHZ 10, 333 [BGH 08.10.1953 - III ZR 206/51] = NJW 1953, 1830 = LM ZPO § 307 Nr. 1).
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