Rechtsprechung
| RG, 09.03.1917 - Rep. II. 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Einzelvertretung und Gesamtvertretung in oHG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Verbindung von Einzelvertretung und Gesamtvertretung in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 21
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06
Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken
Dies gilt auch, wenn bereits vorher ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter dem Vertragsschluss zugestimmt hat (im Anschluss an RGZ 90, 21; BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 II ZR 353/95 -NJW 1997, 2678).Soll ein Vertrag mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für den Gegner erkennbar auf deren Seite von mehreren Gesellschaftern geschlossen werden, kommt der Vertrag im Zweifel erst dann zustande, wenn der letzte der Gesellschafter die notwendige Willenserklärung abgegeben hat, auch wenn bereits vorher ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter dem Vertragsschluss zugestimmt hat (vgl. auch RGZ 90, 21, 22 f; BGHZ 62, 166, 170; BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 353/95 - NJW 1997, 2678).
- BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73
Begriff der unechten Gesamtprokura
Demgegenüber halten das Reichsgericht (RGZ 90, 21: "halbseitige" Gesamtvertretung bei zwei OHG-Gesellschaftern) und die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur die kombinierte Einzel-/Gesamt Vertretung für zulässig (OLG Dresden, BuschsArch. - BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98
Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung; …
a) Während für juristische Personen überwiegend angenommen wird, daß die Kenntnis auch nur eines ihrer organschaftlichen Vertreter von einer nachteiligen Tatsache gemäß § 31 BGB der juristischen Person schadet (vgl. BGHZ 109, 327, 330 f m.w.N.;… Staudinger/Gursky, BGB 13. Aufl. § 892 Rdnr. 132;… Soergel/Leptien, BGB 12. Aufl. § 166 Rdnr. 5;… einschränkend Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG 16. Aufl. § 35 Rdnr. 85 ff m.w.N.; H. Baumann ZGR 1973, 284, 290 ff), wird dasselbe bei Personengesellschaften nur für die Fälle der Gesamtvertretung allgemein anerkannt (RGZ 90, 21, 23;… Staudinger/Gursky aaO;… Schlegelberger/K. Schmidt, HGB 5. Aufl. § 125 Rdnr. 50 m.w.N.).
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