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| RG, 19.06.1917 - Rep. II. 20/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Schadensersatz wegen der Nichterfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Kaufvertrages nach Rückgabe der Kaufsache
Papierfundstellen
- RGZ 90, 332
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten …
Zwischen beiden Möglichkeiten des Ersatzes hat er die Wahl, ohne daß er, wenn er den "großen" Schadensersatz verlangt, nachweisen müßte, daß er die Kaufsache wegen des Mangels nicht mehr gebrauchen kann (RGZ 52, 352, 355; 66, 279, 285; 90, 332, 334; 134, 83, 90;… BGHZ 29, 148, 151 und die h. M. in der Literatur, vgl. nur MünchKomm/H.P. Westermann § 463 Rdn. 20 und Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. § 463 Rdn. 42 m. w. Nachw.). - BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel
Bei der Anerkennung dieses Wahlrechts ist das Reichsgericht in seiner späteren Rechtsprechung im wesentlichen geblieben (RGZ 90, 332, 334; JW 1931, 3270; Warn 1937 Nr. 85; zweifelnd JW 1916, 672). - BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht konnte, da der Gewährleistungsanspruch einredeweise erhoben wird, offen lassen, ob dem Beklagten der von ihm in erster Linie geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, der ihn auch zur Verweigerung der Kaufpreiszahlung berechtigt (vgl. RGZ 52, 352 [355]; 90, 332 [334]; 134, 83 [90]), zusteht, da sich die Unbegründetheit der Klage schon aus der vom Beklagten vorsorglich erhobenen Wandlungseinrede ergibt. - AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
Schadensersatz auf Grund des Einbaus eines falschen Anlassers in ein Auto; …
Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß in Rechtsprechungen und Literatur nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, daß mit Vollzug der Wandelung die Geltendmachung von sonstigen Gewährleistungssansprüchen im Sinne des § 459 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Wandelungsberechtigte weder Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat noch die Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Geldes eine andere Auslegung, beispielsweise im Sinne des Teilvollzuges der Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzanspruches", zuläßt (vgl. dazu RGZ 90, 332 ff; RGZ 95, 2, 4; BGHZ 29, 149, 151 [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57] ;… Palandt, 46. Auflage zu § 465 Anm. 3 d; Westermann in MÜKo 1960 Band 3 zu § 465 Anm. 6;… Soergel Kommentar zum BGB Band 2/2, 11. Aufl. zu § 465 Anm. 14). - BGH, 09.10.1954 - VI ZR 122/53
Rechtsmittel
Sind die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch zu bejahen, so braucht es diesem nicht entgegenzustehen, dass der Kläger den Lastzug zurückgegeben und der Beklagte ihn zurückgenommen hat; dieser Vorgang muss nicht als Vollzug einer Handlung, sondern kann auch als teilweise Verwirklichung eines Schadensersatzanspruchs angesehen werden (vgl. RGZ 90, 332 [334]).
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