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| RG, 20.11.1917 - Rep. II. 225/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Rücktrittserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Abgabe einer Rücktrittserklärung innerhalb einer zu kurz bemessenen Nachfrist
Papierfundstellen
- RGZ 91, 204
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 24 U 150/04
Wenn es auf der Baustelle nicht weiter geht
Der Hinweis des OLG Stuttgart auf die Entscheidung des RG (RGZ 91, 204, 207) ist verfehlt, weil in jenem Fall eine Partei der Gegenpartei eine Zahlungsfrist von 24 Stunden gesetzt hat in der bereits bei der Fristsetzung begründeten Erwartung, dass die Gegenpartei die kurze Frist nicht einhalten werde, um daraus einen Grund für einen Rücktritt von einem lästigen Vertrag herzuleiten. - BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84
Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Gläubiger die Nachfrist nur zum Schein gesetzt oder zu erkennen gegeben hat, daß er die Leistung keinesfalls annehmen werde, selbst wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden sollte (RGZ 56, 231, 234; 91, 204, 207 f; RG JW 1911, 92; 1911, 755; 1935, 2624; SeuffA 79 Nr. 146). - OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91
Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit …
Ohnehin hatte die Klägerin mit der Rücksendung des Programms und ihrem Verlangen auf Rückerstattung des Kaufpreises am 15.6.1990 endgültig die Annahme weiterer Leistungen durch die Beklagte verweigert, so daß eine wirksame Nachfristsetzung nicht mehr erfolgen konnte (vgl. RGZ 91, 204, 207; BGH WM 1986, 1255, 1257;… Palandt, BGB , 50. Aufl., § 634 Rn. 3).
- OLG Stuttgart, 26.04.2001 - 19 U 217/00
Bauträger-Bauvertrag- SE wg. Nichterfüllung aufgrund v. Bauverzögerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80 Zwar wird, wenn eine unangemessen kurze Frist gesetzt worden ist, dadurch, was das Berufungsgericht S. 21 seiner Entscheidungsgründe selbst erwähnt, ohne weiteres eine angemessene Frist in Lauf gesetzt (BGH Urteil vom 1. Oktober 1970, VII ZR 224/68, WM 1970, 1421), es sei denn, daß die Berechtigte zu erkennen gegeben hat, daß sie auch eine innerhalb angemessener Frist erbrachte - vollständige - Leistung nicht annehmen werde (RGZ 91, 204, 207; vgl. auch Senatsentscheidung vom 19. Mai 1967 LM BGB § 346 Nr. 6 Bl. 3 R).
- BGH, 08.03.1967 - Ib ZR 24/65
Rücktritt von einem Kaufvertrag - Pflicht zur Beschaffung zur Herstellung der …
Die Rechtsprechung hat aber auch stets angenommen, daß mit der objektiv zu kurzen Frist nicht auch eine angemessene Nachfrist bestimmt ist, wenn der Gläubiger die Frist überhaupt nur zum Schein gesetzt und zu erkennen gegeben hat, daß er die Leistung, auch wenn sie innerhalb der angemessenen Frist erbracht werden sollte, dennoch keinesfalls annehmen werde, oder wenn der Gläubiger mit der zu kurzen Frist eine besondere Verlegenheit des Schuldners ausbeuten will (RGZ 91, 204; JW 1935, 2624).
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