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Rechtsprechung
   RG, 04.02.1918 - Rep. VI. 330/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,303
RG, 04.02.1918 - Rep. VI. 330/17 (https://dejure.org/1918,303)
RG, Entscheidung vom 04.02.1918 - Rep. VI. 330/17 (https://dejure.org/1918,303)
RG, Entscheidung vom 04. Februar 1918 - Rep. VI. 330/17 (https://dejure.org/1918,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirkung der Zustimmung der Frau zur Prozessführung ihres Ehemannes über ihr eingebrachtes Gut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56
    Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).
  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 241/52

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hat in ihrer schriftlichen Revisionserwiderung auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 92, 153 und 164, 240 hingewiesen um darzutun, dass es für die Erstreckung der Rechtskraft des in dem Vorprozess ergangenen Urteils auf das Verhältnis zwischen den Parteien dieses Prozesses unerheblich sei, ob die Ermächtigung, die der Beklagte der Deutschen Pachtbank erteilt hatte, von dieser in dem Vorprozess vorgebracht sei oder nicht.
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