Rechtsprechung
| RG, 04.06.1918 - Rep. III. 62/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,54) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Freifahrt städtischer Beamter auf Straßenbahnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 78
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50
Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis
Der § 13 GVG wurde hiernach dahin verstanden, dass als bürgerliche Rechtsstreitigkeit anzusehen ist, was nach der zur Zeit des Erlasses des Gerichtsverfassungsgesetzes geltenden Rechtsauffassung oder nach der Auffassung des in Betracht kommenden späteren Gesetzes durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden war (RGZ 92, 310 [314]. Der Wechsel in der Auffassung, dass es sich um Ansprüche handelte, die nach heutiger Ansicht öffentlich-rechtliche sind, spielte dabei keine Rolle. Mit dieser Begründung der Zulässigkeit des Rechtsweges "kraft Überlieferung" (Lassar, der Erstattungsanspruch im Verwaltungs- und Finanzrecht, 1921, 81) war ein neuer selbständiger Grund für eine Eröffnung des Rechtswegs ohne Rücksicht auf die sachliche Rechtsähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Verwahrungspflichten mit privatrechtlichen Schuldverpflichtungen gegeben, an dem die Rechtsprechung des Reichsgerichts seitdem in ununterbrochener Folge festgehalten hat (RGZ 92, 310 [314]; 93, 78 u. 201 [203]; 106, 177 [178]; 111, 211 [213]; 112, 221 [222]; 129, 287, [288]; 130, 313 [317]; 157, 246 [250]; 164, 226 [233]; 165, 242 [245]; 166, 218 [228]; RG in JW 1927, 785 Nr. 17, 1933, 1727 Nr. 12 u. 1937, 227 Nr. 9; WarnRspr 1925 Nr. 31; vgl. auch Stein-Jonas-Schönke ZPO Vorbem vor § 1, II B 3). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Die angeführte Entscheidung gibt alsdann eine Reihe von Beispielen für die Unterstellung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten unter die ordentliche Gerichtsbarkeit, so für Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Patronatsrechts unter Hinweis auf § 577 Abschnitt II 11 ALR (vgl. RGZ 63, 21 und 111, 161) und für Ansprüche aus einem sogenannten Zustimmungsvertrage nach § 6 des preußischen Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 (vgl. RGZ 92, 310; 93, 78; 106, 177).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.