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Weitere Entscheidung unten: RG, 19.11.1918

Rechtsprechung
   RG, 18.11.1918 - Rep. VI. 180/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,168
RG, 18.11.1918 - Rep. VI. 180/18 (https://dejure.org/1918,168)
RG, Entscheidung vom 18.11.1918 - Rep. VI. 180/18 (https://dejure.org/1918,168)
RG, Entscheidung vom 18. November 1918 - Rep. VI. 180/18 (https://dejure.org/1918,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    § 400 BGB bei Inkassomandat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Abtretungsverbot nur bei Abtretung des Verfügungsrechtes über die Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …

    Abtretungen und Verpfändungen unpfändbarer Forderungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind deshalb nichtig (§ 134 BGB; vgl Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Bd II S 123; RGZ 76, 204 [208 f]; 94, 137; 106, 205 [206]; 133, 249 [256]; 146, 398 [401]; RG JW 1917, 34 f).

    Abzulehnen ist jedoch die vom Reichsgericht vorübergehend in der Entscheidung vom 18. November 1918 (RGZ 94, 137) vertretene Auffassung, die Einziehungsermächtigung für unpfändbare Forderungen sei schlechthin zuzulassen, Gründeda eine wirtschaftliche Schädigung des Forderungsberechtigten weder beabsichtigt noch herbeigeführt werde der Anspruch vielmehr nach wie vor Bestandteil des Vermögens des Gläubigers bleibeGründe.

    Während sich der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts in der Entscheidung vom 20. April 1931 (HRR 1931 Nr. 1608) noch auf die Entscheidung RGZ 94, 137 bezogen hat, hat der III. Zivilsenat des Reichsgerichts in der Entscheidung vom 25. Januar 1935 (RGZ 146, 398 [401] jede Einziehungsermächtigung - nicht nur die widerrufliche (RGZ 133, 249), sondern auch die unwiderrufliche - bei unpfändbaren Forderungen grundsätzlich abgelehnt.

  • BGH, 14.07.1954 - IV ZB 111/53

    Rechtsmittel

    Die Zinsforderung gelangt zwar nicht ohne die Hauptforderung zur Entstehung, sie kann aber ohne diese abgetreten oder gepfändet werden und sie überdauern (RGZ 94, 137; Enneccerus-Lehmann Schuldrecht 14. Bearb § 12 II [S. 51, 52]).
  • RG, 20.04.1920 - III 422/19

    Haftung des Fernsprechteilnehmers

    Das hat schon der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts in dem von der Revision angezogenen Urteile vom 18. November 1918 VI 180/18 im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats in RGZ. Bd. 84 S. 222 ausgesprochen.
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Rechtsprechung
   RG, 19.11.1918 - Rep. II. 189/18   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldversprechen hinsichtlich einer Zinsschuld

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 137
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