Rechtsprechung
| RG, 13.12.1918 - Rep. VII. 173/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- opinioiuris.de
Befreiungsvorschrift des § 11 Nr. 4g des Reichserbschaftssteuergesetzes
- dfg-viewer.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung der Befreiungsvorschriften des Reichserbschaftssteuergesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 239
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR
c) Die ungeteilte Gesamtberechtigung am Nachlaß vermittelt dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Nachlaßgegenstand, auch wenn der Nachlaß nur noch aus einer Sache besteht (BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - noch unveröffentlicht - unter III 1 b; anders der Vorlagebeschluß des Kammergerichts und OLG Oldenburg aaO unter Bezug u.a. auf RGZ 94, 239, 243 und BayObLGZ 1982, 59, 67;… vgl. MünchKomm/Dütz BGB § 2032 Rdn. 10, 11). - BFH, 17.07.1975 - II R 141/74
Nachlaßanteil - Anteilsübertragung - Eigentumsübergang - Grundstück - …
Sie haben nicht nur Anteile zur gesamten Hand am Nachlaß inne, sondern auch an den einzelnen zum Nachlaß gehörigen Gegenständen (Urteil des RG vom 13. Dezember 1918 VII 173/18, RGZ 94, 239, 243). - OLG Oldenburg, 09.09.1997 - 5 U 49/97
Gesamthandseigentum des Mitglieds einer Erbengemeinschaft an einem in der …
Rn. 8 Diese Auslegung von § 25 Abs. 2 RAG-DDR findet eine bestätigende Parallele darin, dass Mitglieder einer Erbengemeinschaft gemäß §§ 2032 ff. BGB nach überwiegender Auffassung nicht nur Anteile zur gesamten Hand an dem Nachlass als solchem, sondern auch Anteile an den einzelnen Nachlassgegenständen haben (RGZ 94, 239, 243; BayObLGZ 82, 59, 67;… Staudinger/Werner, a.a.O., § 2032 Rdn. 8) und dass die Veräußerung eines Grundstücks durch eine Erbengemeinschaft, an der ein Mündel beteiligt ist, der Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Zif.
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