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Rechtsprechung
   RG, 07.02.1919 - Rep. II. 255/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,261
RG, 07.02.1919 - Rep. II. 255/18 (https://dejure.org/1919,261)
RG, Entscheidung vom 07.02.1919 - Rep. II. 255/18 (https://dejure.org/1919,261)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1919 - Rep. II. 255/18 (https://dejure.org/1919,261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • opinioiuris.de

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei fehlendem Erfüllungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei fehlendem Interesse an der Erfüllung auf Grund des Verzuges

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 102/69

    Entbehrlickeit der Fristsetzung

    Ist bei einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug und hat die Erfüllung des Vertrags infolge des Verzugs für den anderen Teil kein Interesse, so ist nach § 326 Abs. 2 BGB die Bestimmung einer Frist zur Bewirkung der Leistung entbehrlich ohne Rücksicht darauf, ob der säumige Teil voraussehen konnte, daß infolge seines Verzugs die Erfüllung des Vertrags für den anderen Teil kein Interesse haben werde (Bestätigung von RGZ 94, 326).

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt, daß der Fortfall des Interesses an der Vertragserfüllung für den Gläubiger nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen und es für die Anwendbarkeit des § 326 Abs. 2 BGB unerheblich ist, ob der Schuldner auch voraussehen konnte, daß der Gläubiger infolge des Verzugs kein Interesse mehr an der Vertragserfüllung haben wird (RGZ 94, 326; Staudinger-Kaduk: (11.) Anm. 172; Soergel-Siebert-Schmidt (10.) Anm. 23; RGRK (11.) Anm. H; Erman (4.) Anm. 8 c je zu § 326 BGB).

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 7/96

    Umwandlung eines Fixhandelsgeschäfts in ein Handelsgeschäft ohne Fixcharakter; …

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Abnehmer des Gläubigers infolge der Lieferverzögerung die schon verkaufte Ware ablehnt (RGZ 94, 326; OLG Köln NJW-RR 1993, 949 [OLG Köln 15.09.1992 - 22 U 78/92 II] ;… BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 326 Rdn. 41 m.w.N.;… MünchKomm./Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 326 Rdn. 109;… Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 326 Rdn. 21; vgl. auch zu § 634 Abs. 2 BGB;… Sen.Urt. v. 26.01.1993 - X ZR 90/91, NJW-RR 1993, 560 [BGH 26.01.1993 - X ZR 90/91] ;… Sen.Urt. v. 12.01.1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882).
  • BGH, 14.01.1971 - KZR 4/70

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung - …

    Der Verzug muß adäquate Ursache des Interessewegfalls sein, ohne daß es darauf ankommt, ob die Beklagte das voraussehen konnte oder mußte (RGZ 94, 326;… BGB RGRK 11. Aufl. § 326 Anm. 14).
  • BGH, 10.11.1953 - I ZR 202/52

    Rechtsmittel

    Dabei hebt es besonders hervor, daß ein so enger Zusammenhang zwischen den vom Beklagten beabsichtigten Weiterverkauf dieser Posten mit dem Lieferungsvertrag der Parteien, wie ihn das Reichsgericht in seinen Entscheidungen RGZ 104, 373 [376] und 94, 326 zur Begründung des Wegfalls des Interesses im Sinne der vorgenannten Vorschrift für erforderlich erachtet habe, nicht angenommen werden könne.
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