Rechtsprechung
| RG, 18.02.1919 - Rep. II. 355/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Gläubigerverzug und Gattungskauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einhaltung des richtigen Ortes bei einem Verkauf der geschuldeten Sache im Gläubigerverzug ; Beweislastverteilung bezüglich der Beschaffenheit der Ware bei Geltendmachung einer Wandlung
Papierfundstellen
- RGZ 95, 116
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88
Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit …
Andererseits gibt der Prozeßstoff nichts für die Annahme her, daß der Beklagte nach Abschluß des Kaufvertrags eine Zusicherung (§ 459 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des Kundenbestands abgegeben hat (vgl. zur Möglichkeit einer nachträglichen Zusicherung RGZ 95, 116, 120). - BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62 Erhebt gegenüber der Kaufpreisklage der Käufer die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, so ist also der Verkäufer zum Beweise der Erfüllung gezwungen (RGZ 95, 116, 119; 106, 294, 299).
Den Standpunkt, daß der den Kaufpreis unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen ungenügender Erfüllung zurückfordernde Käufer der beweispflichtige Teil sei, hat das Reichsgericht auch im Urteil RGZ 95, 116, 119 gebilligt.
Der Beweis dieses Rechtsgrundes liegt demjenigen ob, der das Recht für sich in Anspruch nimmt (RGZ 95, 116, 119;… BGB RGRK 11. Aufl. § 459 Anm. 30).
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 224/90
Eigenschaftszusicherung durch schlüssiges Verhalten; Spezifikation eines …
Im Rahmen der Prüfung einer Zusicherung der Sterilität der gelieferten Rattenlebermikrosomen wird sich das Berufungsgericht damit auseinanderzusetzen haben, ob möglicherweise eine erst nach Vertragsschluß gegebene Zusicherung vorliegt, die rechtliche ebenfalls zulässig ist (RGZ 95, 116, 120;… siehe auch Staudinger/Honsell, § 459 Rz. 64;… Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl. § 459 Rz. 106). - BGH, 20.01.1953 - I ZR 37/52
Rechtsmittel
Durch widerspruchslose Hinnahme des Auftragsschreibens, spätestens durch Wiederholung der Bedingung der Mustermässigkeit auf der Faktura (RGZ 95, 116) hat die Beklagte indessen die Bestellungsanforderungen als Zusicherung übernommen.
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