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Rechtsprechung
   RG, 11.03.1919 - Rep. II. 278/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,98
RG, 11.03.1919 - Rep. II. 278/18 (https://dejure.org/1919,98)
RG, Entscheidung vom 11.03.1919 - Rep. II. 278/18 (https://dejure.org/1919,98)
RG, Entscheidung vom 11. März 1919 - Rep. II. 278/18 (https://dejure.org/1919,98)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • opinioiuris.de

    Ausschluss der Rückforderung des Geleisteten bei der ungerechtfertigten Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Rückforderung des Geleisteten bei der ungerechtfertigten Bereicherung

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06

    Bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch: Kenntnis von der Nichtschuld bei …

    Allerdings entspricht es ganz überwiegender Meinung, dass im Falle des Mitwirkens Mehrerer bei einem Leistungsvorgang auf der Grundlage von § 166 Absatz 2 Satz 1 BGB auf die Kenntnis desjenigen abzustellen ist, der die Leistung angeordnet hat (…Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4;… Anwaltskommentar, 2005, Band 2, § 814 Rn. 6;… Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7;… RGRK BGB, § 814 Rn. 7; BGH NJW 1999, 1024, 1025; RGZ 95, 126, 129 f.;… MK-Lieb, BGB, 4. A., § 814 Rn. 14).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Denn wenn es diese - für die Überzeugungsbildung des Berufungsgerichts maßgebliche - Anweisung gegeben hätte, wäre im Rahmen des § 814 BGB nicht auf das Wissen des die Leistungshandlung weisungsgemäß vornehmenden Vertreters, sondern auf die Kenntnis des die Anweisung erteilenden Geschäftsführers abzustellen (vgl. RGZ 95, 126, 129 f).
  • LG Hamburg, 31.03.2022 - 333 S 15/21

    Anspruch des SGB II-Leistungsträgers auf Rückzahlung überzahlter Mieten aus …

    Deshalb ist es auch anerkannt, dass bei Mitwirkung mehrerer auf die Kenntnis der Person ankommt, der die Leistung verbindlich anordnet (RGZ 95, 126 [129]; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; OLG Brandenburg NJW-RR 2013, 1295; OLG Braunschweig BeckRS 2015, 7356;… BeckOK BGB/Wendehorst, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 814 Rn. 9) Unter Beachtung dieses Maßstabs kann § 814 BGB vorliegend keine Anwendung finden.
  • BGH, 27.02.1956 - II ZR 255/54

    Rechtsmittel

    Allerdings ist - insoweit ist der Revision zuzustimmen - für eine Auslegung grundsätzlich kein Platz, wenn eine abgegebene Erklärung so klar und ihrer Bedeutung nach so zweifelsfrei ist, daß eine andere Deutung ausgeschlossen ist (RGZ 95, 126; RG HRR 1930, 206;… RGR Komm 10. Aufl. § 133 Anm. 1; Palandt § 133 Anm. 3).
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