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Rechtsprechung
   RG, 20.09.1918 - Rep. VII. 133/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,92
RG, 20.09.1918 - Rep. VII. 133/18 (https://dejure.org/1918,92)
RG, Entscheidung vom 20.09.1918 - Rep. VII. 133/18 (https://dejure.org/1918,92)
RG, Entscheidung vom 20. September 1918 - Rep. VII. 133/18 (https://dejure.org/1918,92)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 2
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87

    Schadensersatz auf Grund des Einbaus eines falschen Anlassers in ein Auto; …

    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß in Rechtsprechungen und Literatur nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, daß mit Vollzug der Wandelung die Geltendmachung von sonstigen Gewährleistungssansprüchen im Sinne des § 459 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Wandelungsberechtigte weder Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat noch die Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Geldes eine andere Auslegung, beispielsweise im Sinne des Teilvollzuges der Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzanspruches", zuläßt (vgl. dazu RGZ 90, 332 ff; RGZ 95, 2, 4; BGHZ 29, 149, 151 [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57] ;… Palandt, 46. Auflage zu § 465 Anm. 3 d; Westermann in MÜKo 1960 Band 3 zu § 465 Anm. 6;… Soergel Kommentar zum BGB Band 2/2, 11. Aufl. zu § 465 Anm. 14).

    Darüber hinaus haben die vorgenannten Ausführungen entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 95, 2 ff.) auch für den Fall zu gelten, daß der behauptete Schadensersatzanspruch des Klägers sich entgegen der Auffassung des Gerichtes nicht aus § 463 BGB in Verbindung mit § 459 Abs. 2 BGB herleiten läßt, sondern, wie der Kläger behauptet, aus positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluß.

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Solche Ansprüche verjähren vielmehr nach § 195 BGB in 30 Jahren (RGZ 62, 119; 64, 41; 66, 12, 16; 71, 173; 95, 2; 115, 122, 125; RG Warn 1920, 33; RG JW 1938, 1646; sowie die Entscheidungen des erkennenden Senats VII ZR 167/59 vom 5. Dezember 1960 u. VII ZR 20/59 vom 18. Februar 1960).
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