Rechtsprechung
| RG, 10.04.1919 - Rep. VI. 31/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Wahrscheinlichkeit die Gewißheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersetzung der Gewissheit durch eine hohe Wahrscheinlichkeit bei Feststellung des ursächlichen Zusammenhanges einer Handung mit einem Schaden
Papierfundstellen
- RGZ 95, 249
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.06.1954 - V ZR 98/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht erklärte die Auslegung des angeführten Gesetzes durch das Berufungsgericht für nicht revisibel, bejahte aber ein Verschulden der Beklagten für den Fall der Verursachung des Fischsterbens und verwies die Sache zur Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs unter Hinweis auf RGZ 95, 249; 98, 60; 102, 321; 128, 124 mit dem Bemerken an das Berufungsgericht zurück, daß an dessen Feststellung nicht zu weitgehende Anforderungen gestellt werden dürften (Urteil vom 15. Oktober 1934 - VI 211/34).I, 2; Baumbach-Lauterbach, 21. Aufl, § 287 Anm. 1 und 2 A; RGZ 95, 249; 98, 58; 151, 279 [284]; 155, 37 [39]; 159, 257; 168, 47 u.a.; BGHZ 4, 192 [196/7] und Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 3 zu ZPO § 287).
- BGH, 08.04.1952 - V BLw 60/51
Rechtsmittel
Ein solcher für das praktische leben allein brauchbarer Grad von Wahrheit gilt als Wahrheit und das Bewusstsein des Richters von dem Vorliegen einer so ermittelten Wahrscheinlichkeit als die Überzeugung von der Wahrheit (RGZ 95, 249; 102, 316 [321]; 162, 223 [229]; RGSt 61, 202 [206]).Die Feststellung auch einer hohen Wahrscheinlichkeit kann allerdings nur die Grundlage der richterlichen Überzeugung darstellen und den Ausspruch dieser Überzeugung nicht entbehrlich machen (RGZ 95, 249).
- RG, 19.01.1920 - VI 390/14
Jagdunfall; Zu § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Vielmehr kann die Wahrscheinlichkeit, wie in dem Urteile des Senats vom 10. April 1919 VI 31/19 RGZ. Bd. 95, S. 249 dargelegt ist, immer nur das prozeßrechtliche Hilfsmittel sein, die tatsächliche Schadenszufügung als erwiesen anzunehmen und festzustellen.
- BGH, 10.05.1951 - III ZR 78/50
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/52 Eine solche Wahrscheinlichkeit kommt vielmehr nur als Grundlage der richterlichen Überzeugung in Betracht, daß ein bestimmter Erfolg auf ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen zurückgeht (RGZ 95, 249).
- BGH, 20.11.1953 - V ZR 110/52
Rechtsmittel
- BGH, 05.02.1957 - VI ZR 116/56
Rechtsmittel
Sie kann aber die Grundlage für die Gewinnung der richterlichen Überzeugung abgeben, daß ein bestimmter Erfolg auf ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen zurückzuführen ist (vgl. RGZ 95, 249).
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