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| RG, 30.04.1919 - Rep. I. 27/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Feststellung der Abhängigkeit des jüngeren Patentes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellungsinteresse hinsichtlich der Abhängigkeit eines jüngeren Patentes von einem älteren Patent
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 95, 304
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 69/58 Ob das Feststellungsinteresse dann entfallen wäre, wenn die Beklagte zu 1 erklärt hätte, daß sie im Falle ihrer Verurteilung nach dem Zahlungs- und ersten Feststellungsantrag in Zukunft die Stromrechnungen ohne Vorbehalt bezahlen würde, bedarf nicht der Prüfung, da die Beklagte zu 1 eine solche Erklärung nicht abgegeben hat (vgl. zu dieser Frage RGZ 95, 304).
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung des Alleineigentums …
Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinn des § 256 ZPO ist dann gegeben, wenn der Beklagte durch sein Verhalten das Eigentümerrecht des Klägers gefährdet oder doch erkennbaren Anlaß zur Besorgnis einer solchen Gefährdung gibt (RGZ 95, 304, 306), also der Rechtslage des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senatsurteil vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25). - BGH, 07.03.1968 - II ZR 171/67
Möglichkeiten der Ausräumung eines vorhandenen Feststellungsinteresses durch den …
Das Feststellungsinteresse erlischt allerdings nicht, wenn der Beklagte erklärt, das vom Kläger geltend gemachte Recht künftig nicht mehr bestreiten zu wollen, und ihm an einer Beseitigung der Gefährdung der Rechtslage des Klägers nicht gelegen ist (vgl. RGZ 95, 304) oder wenn, die begehrte Feststellung auf ein inhaltlich anderes Ziel als die vom Beklagten im Prozeß abgegebene Erklärung gerichtet ist (RGZ 95, 260).
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