Rechtsprechung
| RG, 25.11.1918 - Rep. VI. 254/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Anwendung des § 313 Satz 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anwendung des § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 95, 5
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68
Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69
Abschluss eines privatschriftlichen Kaufanwärtervertrags und Nichtigkeit …
Bei seiner Auffassung, der Kaufanwärtervertrag sei nach §§ 313, 125 BGB nichtig, geht das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 81, 134, 135; 95, 5, 7; 101, 332, 335) aus, daß Verträge rechtlich möglich sind, durch die nur der eine Teil zum Erwerb, der andere aber nicht zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet wird, und daß auf solche Verträge die Formvorschrift des § 313 BGB nach ihrem klaren Wortlaut keine Anwendung findet.
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