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Rechtsprechung
   RG, 11.12.1919 - IV 451/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,83
RG, 11.12.1919 - IV 451/19 (https://dejure.org/1919,83)
RG, Entscheidung vom 11.12.1919 - IV 451/19 (https://dejure.org/1919,83)
RG, Entscheidung vom 11. Dezember 1919 - IV 451/19 (https://dejure.org/1919,83)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 260/63

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines …

    Auch diese Maßnahme muß dem Unterhaltsfordernden aber zuzumuten sein (BGH FamRZ 1957, 120; vgl. auch RGZ 97, 276, 278 zum fr. § 1579 Abs. 2 BGB;… RGRK BGB a.a.O. § 1602, 12;… Staudinger/Gotthardt a.a.O. Bem. 13; Dolle FamR II § 86 III 1).
  • BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 8/84

    Abänderung einer Unterhaltsregelung bei tiefgreifender Veränderung der Grundlagen

    In der Rechtsprechung war daher schon zum früheren Recht anerkannt, daß eine Verwertung nicht verlangt werden kann, die die Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts des Vermögensinhabers auf die voraussichtliche Dauer seines Lebens in Frage stellt (vgl. RGZ 97, 276; BGH FamRZ 1957, 120 und BGH FamRZ 1966, 28, 29 m.w.N.), denn der Forderung, auch den Stamm des Vermögens zu verwerten, liegt der Gedanke zugrunde, daß dieser nicht den Erben erhalten bleiben soll, wenn ein Berechtigter während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens davon seinen Unterhalt bestreiten kann.
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