Rechtsprechung
| RG, 02.01.1920 - II 271/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verschulden beim Vertragschluss. Garantieüberahme.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 325
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auch der Liefervorbehalt wird in der Rechtsprechung dahin verstanden, daß er zur Befreiung des Verkäufers von der Lieferpflicht nur dann führt, wenn dieser ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem Vorlieferanten geschlossen hat (z.B. RGZ 97, 325, 328 f; RG JW 1921, 1235, 1236 m. zust. Anm. Plum).Er ist in seiner Bedeutung auf zukünftige und noch ganz ungewisse Gefahren unter Ausschluß der regelmäßigen und vorhersehbaren Ereignisse beschränkt (z.B. RGZ 97, 325, 328; 132, 305, 310) und befreit den Verkäufer von der Haftung nur, wenn er sich die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht zu besorgen vermag (Senatsurteile vom 24.6. 1958 VIII ZR 52/57 = WM 1958, 1136 unter V und vom 12.2. 1968 - VIII ZR 84/66 = WM 1968, 400 unter II).
- BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83
Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB
Dies ist der Fall, wenn die Einkaufskontrakte die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie die Verkaufskontrakte betreffen, die Qualität der Waren und die Liefer- oder Abladezeit sich jeweils entsprechen und die Erfüllung aus dem Einkaufskontrakt nicht von einer Bedingung - etwa der Erteilung einer Ausfuhrlizenz des Warenherkunftslandes - oder sonstigen, in der Sphäre des Vorlieferanten auftretenden Umständen abhängig gemacht ist (vgl. hierzu Heynen in Recht der internationalen Wirtschaft 1956, 81, 82;… Mathies/Grimm/Sieveking, Die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse eV, 3. Auflage (1967), § 38 Rdn. 10;… Sieveking aaO, § 29 Rdn. 7; RGZ 97, 325 - insoweit allerdings zu der Klausel "Liefermöglichkeit vorbehalten"). - OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13
Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen …
Rn. 31 a) Jede Partei ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren (§ 242 BGB) verpflichtet, den Gegner über Umstände aufzuklären, die geeignet sind, den Vertragszweck zu vereiteln (RGZ 97, 325, 327; BGH BB 1954, 360; OLG München BB 1959, 538) oder aus denen sich doch für ihn besondere Gefahren bei der Vertragsdurchführung ergeben können (BGH NJW 1978, 41; DB 1978, 979;… MünchKomm-BGB/Emmerich, aaO § 311 Rn. 83).
- BGH, 14.03.1962 - V ZR 223/60
Voraussetzungen der Kostentragungspflicht für die Hinzuziehung eines Architekten …
Der Umfang der Pflichten, die im Rahmen einer Vertragsanbahnung den Verhandlungspartnern obliegen, bestimmt sich nach den Anforderungen von Treu und Glauben im redlichen Verkehr (RGZ 97, 325, 327;… Siebert/Schmidt a.a.O. Vorbem. 6 vor § 275). - BGH, 30.10.1963 - V ZR 74/62
Rechtsmittel
Die Revision meint zunächst, es seien hier die Grundsätze anwendbar, die das Reichsgericht in RGZ 97, 325 ausgesprochen habe. - BGH, 23.10.1957 - IV ZR 140/57
Rechtsmittel
Das gilt nicht nur für den Fall, daß fremde bewegliche Sachen verkauft werden sind (RGZ 97, 325 [228]; 132, 145 [148]), sondern such dann, wenn Vertragsgegenstand ein Grundstück ist (RG in LZ 1918, 993 Nr. 3).
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