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Rechtsprechung
   RG, 13.03.1920 - V 453/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,236
RG, 13.03.1920 - V 453/19 (https://dejure.org/1920,236)
RG, Entscheidung vom 13.03.1920 - V 453/19 (https://dejure.org/1920,236)
RG, Entscheidung vom 13. März 1920 - V 453/19 (https://dejure.org/1920,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 244
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Bis zur Entscheidung über die Genehmigung kann sich grundsätzlich kein Vertragsteil einseitig vom Rechtsgeschäft lösen (Lange, § 2 Anm. 18; Ehrenforth, § 2 Anm. 1c;… Wöhrmann, Rdnr. 27 f.; Herminghausen, S. 592 (599); Vorwerk-v. Spreckelsen, Rdnrn. 49 f.; Pikalo-Bendel, § 2 Anm. E III 2a aa; vgl. auch RGZ 98, 244 (246); 103, 104 (106); 106, 320 (323); BGH, NJW 1957, 1109 = LM § 16 HöfeO Nr. 5 = RdL 1957, 211).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das …

    Für den Fall der schwebenden Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts infolge des Fehlens einer notwendigen behördlichen Genehmigung ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine Klage auf Leistung während des Schwebezustandes nicht möglich ist (RGZ 98, 244,246; RG DR 1941, 213,214).
  • BGH, 31.03.1952 - III ZR 142/51

    Rechtsmittel

    Solange ein genehmigungsbedürftiger Pachtvertrag noch nicht bauerngerichtlich genehmigt ist, ist er schwebend unwirksam (vgl. bezüglich des gleichgelagerten Rechtszustandes nach der Grundstücksverkehrsbekanntmachung von 1918: RGZ 98, 244; 102, 3; 106, 323; 108, 94; 125, 55;… bezüglich des Rechtszustandes nach dem Erbhofgesetz: Vogels Aufl. 4 S. 488 Nr. 180;… Baumecker Aufl. 4 § 37 REG Anm. 17 und 18, § 30 EHRV Anm. 31; Ries JW 1933, 2814; Güllandt DJ 1934, 100; bezüglich des Rechtszustandes nach KRG Nr. 45: Lange-Wulff, Hessisches Landwirtschaftsrecht Anm. 185; Schapp, Boden- und Höferecht S. 153; BGH vom 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 in Lindenmaier-Möhring zu § 986 BGB Nr. 1).

    Die Vertragsparteien können sich jedoch nicht einseitig von diesem schwebend unwirksamen Vertrage loslösen (RGZ 98, 244; 103, 106; 106, 323; 115, 38; 123, 327).

  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags …

    Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann.
  • LG Karlsruhe, 04.05.2022 - 6 O 325/19

    Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags für eine werdende …

    Es bestehen noch keine klagbaren Ansprüche aus dem Vertrag (RGZ 98, 244).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines erforderlichen Vorverfahrens

    Die Erfüllungsklage ist allerdings unbegründet, solange die Genehmigung nicht erteilt ist (RGZ 98, 244, 246; vgl. auch BGHZ 65, 123, 126).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Die Revision verkennt, daß bei Geschäften, die behördlicher Genehmigung bedürfen, im übrigen aber keine Mängel aufweisen, die Parteien, die den Vertrag geschlossen haben, verpflichtet sind, zusammenzuwirken, um die Genehmigung herbeizuführen (RGZ 98, 244 [246]; 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 129, 357 [376]).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 114/74

    Tilgung eines Darlehens durch Scheckeinlösungen - Fälligkeit einer …

    Für den Fall der schwebenden Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts infolge des Fehlens einer notwendigen behördlichen Genehmigung ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine Klage auf Leistung während des Schwebezustandes nicht möglich ist (RGZ 98, 244/246; RG DR 1941, 213/214).
  • BGH, 25.06.1980 - VII ZR 169/79
    Die Erfüllungsklage ist allerdings unbegründet, solange die Genehmigung nicht erteilt ist (RGZ 98, 244, 246; vgl auch BGHZ 65, 123, 126).
  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 63/58
    Diese ausdrücklich vorbehaltene Genehmigung stellt eine Rechtsbedingung dar (RGZ 129, 357, 376) und führte, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, zu einem Schwebezustand (RGZ 98, 244, 246; 114, 155, 159;… 129, 357, 376, BGH Urt. v. 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 -, LM BGB § 986 Nr. 1), auf den noch in einem anderen Zusammenhang zurückzukommen ist.
  • BGH, 20.03.1957 - V ZR 6/56

    Rechtsmittel

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