Rechtsprechung
| RG, 12.05.1920 - I 23/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 99, 105
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 1124/79
Leistungsprämie - billiges Ermessen
Daß das Gesetz nur zwei extreme Fallgestaltungen regelt, bedeutet aber nicht, daß die Parteien keine Zwischenformen vereinbaren könnten (RGZ 99, 105 (106); Söllner in Münchener Kommentar, 315 BGB, RdNr. 13).Kleinliche Kritik an dem Ergebnis der Ermessensausübung soll nicht zugelassen sein (RGZ 99, 105 (106 f.)).
- OLG Frankfurt, 11.02.1997 - 11 U (Kart) 38/96
Höhe der Kosten für die Netzübernahme
Die danach zunächst maßgebliche Billigkeit beinhaltet einen objektiven Maßstab (vgl. RGZ 99, 105, 106). - BGH, 26.04.1961 - V ZR 183/59
Rechtsmittel
Eine solche Entscheidung ist nur dann offenbar unbillig, wenn sie den Grundsatz von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und wenn sich ihre Unrichtigkeit dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängen muß (RGZ 69, 167; 99, 105, 106; 147, 58, 63)".
- BGH, 30.10.1959 - I ZR 188/57
Rechtsmittel
Eine Beweiserhebung ist daher nach ständiger Rechtsprechung nur zur Klärung der Frage zulässig, ob die Unrichtigkeit für einen Sachkundigen offensichtlich erkennbar ist (vgl. u.a. RGZ 96, 57, 62; RGZ 99, 105, 106; BGHZ 9, 195, 199 [BGH 01.04.1953 - II ZR 88/52] ; BGH VersR 1957, 122; BGH LM Nr. 7 zu § 317 BGB). - OLG Rostock, 18.05.1995 - 1 U 205/94
Zulässigkeit der Erweiterung und der Inhaltsänderung eines Rechtsmittelantrages …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.01.1960 - V ZR 59/58
Streit über den geschätzten Kaufpreis eines Grundstücks - Offenbar unbillige und …
Offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn sich die Unrichtigkeit der Schätzung dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängt (RGZ 99, 105).
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