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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1920 - I 275/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,817
RG, 14.04.1920 - I 275/19 (https://dejure.org/1920,817)
RG, Entscheidung vom 14.04.1920 - I 275/19 (https://dejure.org/1920,817)
RG, Entscheidung vom 14. April 1920 - I 275/19 (https://dejure.org/1920,817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 20
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die …

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 3 f., 10;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 102).
  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem …

    Rn. 34 Eine Willenserklärung ist im Sinn des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen; ob diese Möglichkeit bestand, ist unter Zugrundelegung der "gewöhnlichen Verhältnisse" und "der Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (vgl. RGZ 99, 20/23; 144, 289/292; BGHZ 67, 271/275; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs in Palandt, RdNr. 5 zu § 130 BGB;… Dilcher in Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, RdNr. 21 zu § 130).

    In Rechtsprechung und Schrifttum finden sich aber auch Hinweise, daß diese Grundsätze "regelmäßig" gelten und daß es auf die Prüfung des Einzelfalls ankomme (vgl. RGZ 99, 20/23;… Förschler in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1984, RdNr. 11 zu § 130).

    Rn. 34 Eine Willenserklärung ist im Sinn des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen; ob diese Möglichkeit bestand, ist unter Zugrundelegung der "gewöhnlichen Verhältnisse" und "der Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen (vgl. RGZ 99, 20/23; 144, 289/292; BGHZ 67, 271/275; BAG NJW 1984, 1651; Heinrichs in Palandt, RdNr. 5 zu § 130 BGB;… Dilcher in Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, RdNr. 21 zu § 130).

    In Rechtsprechung und Schrifttum finden sich aber auch Hinweise, daß diese Grundsätze "regelmäßig" gelten und daß es auf die Prüfung des Einzelfalls ankomme (vgl. RGZ 99, 20/23;… Förschler in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1984, RdNr. 11 zu § 130).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Erreicht eine Willenserklärung die Empfangseinrichtungen des Adressaten (Briefkasten, Postschließfach) zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme oder Abholung durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts; vgl. RGZ 99, 20, 23: Einwurf in den Briefkasten zur Nachtzeit; RG WarnR.
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der …

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).
  • OLG Hamm, 08.02.1995 - 11 U 206/93

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Abtretung von Kaufpreiszahlungen im …

    Überwiegend wird darauf abgestellt, ob der Empfänger sich unter gewöhnlichen Verhältnissen Kenntnis vom Inhalt der Erklärung verschaffen konnte und ob nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von ihm zu erwarten war, daß er sich diese tatsächlich verschafft (RGZ 99, 20, 23;… ... Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 9 m.w.N.).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der …

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 1;… MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 3 f., 10;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11;… KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 102).
  • EGMR, 01.09.1997 - 13092/87

    THE HOLY MONASTERIES v. GREECE (ARTICLE 50)

    Plus précisément, par l'avis n° 275/19-5-97 de la première chambre du Conseil juridique de l'Etat dûment approuvé par le ministre de l'Education et des Cultes le 2 juin 1997, l'article 55 de la loi n° 2413/1996 a été interprété d'une manière qui ne laisse pas de doutes en relation avec le droit de propriété des saints monastères sur leurs terrains litigieux.
  • BFH, 20.10.1994 - VII B 121/94

    Ablehnung der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Ursprungserzeugnisse für im …

    Sie hat die Vorinstanz unter Heranziehung der für den Zugang von Willenserklärungen bei Behörden geltenden Rechtsgrundsätzen (Soergel/Hefermehl, Bürgerliches Gesetzbuch, 1988, § 130 Anm. 11; Reichsgericht, Urteil vom 14. April 1920 I 275/19, RGZ 99, 20, 23), wie sie auch von der Klägerin gutgeheißen wird, verneint.
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