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| RG, 22.06.1920 - Rep. III. 29/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses
Papierfundstellen
- RGZ 99, 230
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87
Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …
Die im Urteil des Reichsgerichts vom 23. September 1910 (SeuffArch 66, 186 = JW 1910, 939) vertretene, in RGZ 99, 230, 231 f. dahingestellt gelassene gegenteilige Ansicht ist wegen des Gebrauchs des Ausdrucks "Vorenthalten« in § 557 BGB statt der in § 525 des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Formulierung "Fortsetzung des Gebrauchs« (Jakob/Schubert, Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs S. 506) mit dem Wortlaut der Vorschrift nicht zu vereinbaren. - OLG Celle, 26.05.1999 - 2 U 267/95
- BGH, 24.02.1959 - VIII ZR 64/58 Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, die Vorenthaltung des Besitzes von Mieträumen über den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses hinaus, löse nur dann einen über den vereinbarten Mietzins hinaus gehenden Schadensersatzanspruch aus, wenn den Mieter ein Verschulden an dem Vorenthalten trifft (RGZ 99, 230; 122, 57, 60 unten;… Pritsch in BGB RGRK 11. Aufl. § 557 Anm. 2, Kiefersauer in Staudinger 11. Aufl. BGB § 557 Nr. 1 S. 865).
- BGH, 20.12.1961 - VIII ZR 96/60
Rechtsmittel
dejure.org
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