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Rechtsprechung
   RG, 22.06.1920 - Rep. III. 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,179
RG, 22.06.1920 - Rep. III. 29/20 (https://dejure.org/1920,179)
RG, Entscheidung vom 22.06.1920 - Rep. III. 29/20 (https://dejure.org/1920,179)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1920 - Rep. III. 29/20 (https://dejure.org/1920,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • opinioiuris.de

    Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen; …

    Die im Urteil des Reichsgerichts vom 23. September 1910 (SeuffArch 66, 186 = JW 1910, 939) vertretene, in RGZ 99, 230, 231 f. dahingestellt gelassene gegenteilige Ansicht ist wegen des Gebrauchs des Ausdrucks "Vorenthalten« in § 557 BGB statt der in § 525 des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Formulierung "Fortsetzung des Gebrauchs« (Jakob/Schubert, Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs S. 506) mit dem Wortlaut der Vorschrift nicht zu vereinbaren.
  • OLG Celle, 26.05.1999 - 2 U 267/95
    Der Anspruch auf Schadensersatz endet in diesem Zeitpunkt (RGZ 99, 230 (232); LG Hamburg, ZMR 1960, 44 (45);… Emmerich/Sonnenschein, § 557 Rn. 10;… Scheuer, in: Bub/Treier, Kap. V Rn. 65;… Staudinger/Sonnenschein, § 557 Rn. 18, 24).
  • BGH, 24.02.1959 - VIII ZR 64/58
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, die Vorenthaltung des Besitzes von Mieträumen über den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses hinaus, löse nur dann einen über den vereinbarten Mietzins hinaus gehenden Schadensersatzanspruch aus, wenn den Mieter ein Verschulden an dem Vorenthalten trifft (RGZ 99, 230; 122, 57, 60 unten;… Pritsch in BGB RGRK 11. Aufl. § 557 Anm. 2, Kiefersauer in Staudinger 11. Aufl. BGB § 557 Nr. 1 S. 865).
  • BGH, 20.12.1961 - VIII ZR 96/60

    Rechtsmittel

    Er mußte daher St. wegen Nichterfüllung der Rückgabeverpflichtung (§ 556 BGB) nach § 286 Abs. 1 BGB den Schaden ersetzen, den dieser über den Anspruch aus § 557 BGB hinaus durch die Verzögerung der Räumung erlitten hat (vgl. RGZ 99, 230, 231).
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