Rechtsprechung
| LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 30 Abs. 1; 147 Abs. 2
Zum Geschäftswert der Umschreibungsüberwachung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des für die Gebührenberechnung maßgeblichen Geschäftswertes eines notariellen Kaufvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RNotZ 2007, 560
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung …
Auszug aus LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06
Rn. 16 Ist der Notar beauftragt, den von ihm beurkundeten Kaufvertrag erst dann dem Grundbuchamt zum Vollzug einzureichen, wenn der Kaufpreis gezahlt ist, und hat der Notar diese Kaufpreiszahlung zu überwachen, so steht dem Notar neben den Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages und für eine Fälligkeitsmitteilung an den Käufer eine weitere Gebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO zu (BGH, DNotZ 2005, 867 ff.).
- LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei …
Eine Ermessensüberschreitung bei der Geschäftswertbestimmung derartiger Tätigkeiten wird erst dann angenommen, wenn bei einer durchschnittlichen Angelegenheit über 50 % des Kaufpreises angesetzt werden (so LG Köln RNotZ 2007, 560 ). - OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
Geschäftswert für Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumswechsel
Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).
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