Rechtsprechung
| OLG München, 28.10.2011 - 34 Wx 19/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Getränkeausschank- und Vertriebsverbots wegen endgültigen Wegfalls des Vorteils für das herrschende Grundstück (hier: Aufgabe des Brauereibetriebs).
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1018, 1019; GBO §§ 22, 53
Löschung einer Grunddienstbarkeit bei endgültigem Wegfall des Vorteils für das herrschende Grundstück - notar-drkotz.de
Grunddienstbarkeit - Löschung wegen Wegfalls der grundstücksbezogenen Vorteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1019; GBO § 53
Zulässigkeit der Löschung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Getränkeausschank- und Vertriebsverbots wegen Aufgabe des Brauereibetriebs auf dem herrschenden Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung einer Grunddienstbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Löschung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Getränkeausschank- und Vertriebsverbots wegen Aufgabe des Brauereibetriebs auf dem herrschenden Grundstück
Papierfundstellen
- RNotZ 2012, 121
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 28.06.1983 - 25 U 5210/82
Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 34 Wx 19/11
Soll die Grunddienstbarkeit einem Gewerbebetrieb dienen, so wird als Voraussetzung verlangt, dass das herrschende Grundstück für dieses Gewerbe besonders eingerichtet ist oder zumindest eingerichtet werden soll und diese Einrichtung auf Dauer eine Gewähr für die Beibehaltung des Betriebs bildet (…vgl. Staudinger/Mayer § 1019 Rn. 12 m.w.N.; aus der Rspr. OLG München MDR 1983, 934).Allgemeine betriebliche Einrichtungen wie Wandgestelle, Schaufenster und anderes, die in der Nutzung indifferent bleiben, genügen nicht (OLG München MDR 1983, 934).
- BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63
Wegerechtsumfang
Auszug aus OLG München, 28.10.2011 - 34 Wx 19/11
13 c) Nach dem vom Grundbuchamt festgestellten Veränderungen waren die Voraussetzungen an dem ehemals dienenden Grundstück auch bei weiter Auslegung (vgl. BGHZ 44, 171/174) nicht mehr gegeben.
- OLG München, 18.12.2019 - 7 U 898/19
Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfall des Vorteils
Der Vorteil muss sich also aus seiner allgemeinen Grundstückssituation in Verbindung mit dem mit der Grunddienstbarkeitsbestellung verfolgten Zweck ergeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.10.2012, 34 Wx 19/11). - OLG Nürnberg, 03.04.2025 - 3 U 2360/24
Willenserklärungen, Berufungsrücknahme, Bierbezugsverträge, …
Rn. 23 bb) In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Grunddienstbarkeit einem Gewerbebetrieb dienen soll, wird verbreitet als Voraussetzung verlangt, dass das herrschende Grundstück für dieses Gewerbe besonders eingerichtet ist (oder zumindest eingerichtet werden soll) und diese Einrichtung auf Dauer eine Gewähr für die Beibehaltung des Betriebs bildet (…vgl. Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019 Rn. 12;… MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl. 2023, BGB § 1019 Rn. 5; OLG München, Urteil vom 28. Juni 1983, 25 U 5210/82, MDR 1983, 934; OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 34 Wx 19/11, NJOZ 2012, 1061 (1062)).Bei einem Verbot zum Schutz des Gewerbes ist demnach für die Ausgestaltung als Grunddienstbarkeit erforderlich, dass das herrschende Grundstück z B. mit einer entsprechenden Produktionsstätte versehen ist, so dass die betriebliche Einrichtung dem herrschenden Grundstück als Eigenschaft mit gewisser Dauerhaftigkeit anhaftet und damit seinen Charakter prägt (…Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019 Rn. 12;… BeckOK BGB/Reischl, 73. Ed. 1.2.2025, BGB § 1019 Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 34 Wx 19/11, NJOZ 2012, 1061 (1062)).
Allgemeine betriebliche Einrichtungen wie Wandgestelle, Schaufenster und andere, die in der Nutzung indifferent bleiben, sollten danach nicht genügen (OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 34 Wx 19/11, NJOZ 2012, 1061 (1062);… MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl. 2023, BGB § 1019 Rn. 5; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019 Rn. 12; vgl. auch BeckOGK/Kazele, 1.2.2025, BGB § 1019 Rn. 77, 77.1).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im …
Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015;… beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46;… Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).
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